Ausschreibung von Inklusionsassistenz-Dienstleistungen an der Kämpenschule in Witten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2005/2006/2007
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Inklusionsassistenz-Dienstleistungen an der Kämpenschule in Witten
Inklusionsassistenz-Dienstleistungen als Poolmodell für die kreiseigene Förderschule Kämpenschule in Witten
Witten
Inklusionsassistenz-Dienstleistungen (insgesamt ca. 30 Inklusionsassisenten) als Poolmodell für die kreiseigene Förderschule Kämpenschule in Witten.
Wesentliche Tätigkeiten sind:
• Unterstützung der Lehrkräfte und Mithilfe bei der unterrichtlichen Arbeit an den in den individuellen Förderplänen festgelegten Förderzielen, dabei auch Berücksichtigung des Prinzips der abnehmenden Hilfe,
• Mithilfe und kontinuierliche Weiterarbeit bei der Anbahnung von Kommunikationsstrukturen (Gebärden, schuleigene individuelle Boardmakersymbol-Ordner, technische Geräte) zwischen Schülerinnen und Schülern, deren Lehrkräften und Mitschülerinnen und Mitschülern,
• Unterstützung zur Inklusion der Schülerin/des Schülers in den Klassenverband und die Schule,
• Fortsetzung der erfolgreichen und qualitativ hochwertigen Unterstützungsarbeit der Lehrkräfte,
• Unterstützung der Lehrkräfte bei der Inklusion der betroffenen Kinder in den Klassenverband und bei der Teilnahme am Unterricht,
• Mithilfe im Rahmen von Krisenintervention,
• Teilnahme an und Fortsetzung von schulinternen Fortbildungsmaßnahmen zu den Bereichen Autismus, Unterstützte Kommunikation o. Ä.,
• Begleitung der Schülerin/des Schülers während eines Schulalltags (ggf. mit Begleitung während der Schulbusfahrten),
• Mithilfe bei der gemeinsamen Planung und Durchführung von Maßnahmen zum Abbau und/oder zur Vermeidung von aggressiven und autoaggressiven Verhaltensweisen oder Handlungen gegen Personen oder Sachen,
• Assistenz bei einzelnen im Unterricht geforderten Aufgabenstellungen,
• Hilfestellungen bei der Durchführung von besonderen, auf die betreute Person zugeschnittenen Übungen,
• Beaufsichtigung und Hilfestellung bei außerunterrichtlichen Aktivitäten (z. B. Ausflüge, Schwimm- und Sportfeste, Pausen, Busbegleitung u. a.),
• individuelle Betreuung während der Unterrichtsstunden außerhalb des Klassenverbands,
• notwendige pflegerische Versorgung bzw. notwendige individuelle Hilfestellung,
• Durchführung der erforderlichen individuellen Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen,
• Mitwirkung an der Erstellung bzw. Fortentwicklung/Fortschreibung des individuellen Förderplans für die betroffene Schülerin/den betroffenen Schüler.
Hinweis:
Die Beschreibung des Tätigkeitsfeldes ist nicht abschließend; dieses kann sich nach dem jeweiligen Bedarf und der Situation erweitern.
Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Der Vertrag kann bis spätestens zum 15.12.2025 von den Vertragspartnern gekündigt werden
und endet in diesem Fall zum Ende des Schuljahres 2025/26.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Inklusionsassistenz-Dienstleistungen an der Kämpenschule in Witten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.