Managed DMZ (Eigenbetrieb)
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.bwi.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: www.bwi.de
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 26: Sonstige Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Leistungen werden in Bördeland erbracht.
NUTS-Code DEE0C Salzlandkreis
Die Internet-DMZ des Auftraggebers ist der zentrale Knotenpunkt für die externe Anbindung des Auftraggeber-Netzes und wird bislang an zwei Standorten betrieben. Über die vorhandene Internet-DMZ als Knotenpunkt erfolgen alle Zugriffe aus dem Auftraggeber-Netz auf externe Ressourcen (beispielsweise auf Webinhalte im Internet) sowie von extern auf das Auftraggeber-Netz (beispielsweise der Remote-Access-Zugriff mit dem Auftraggeber-Client oder Zugriffe mit mobilen Endgeräten des Auftraggebers). Ferner bietet die DMZ einen Netzwerkbereich, in dem IT-Systeme platziert werden, welche sowohl aus dem Auftraggeber-Netz als auch von externen Netzwerken und dem Internet erreichbar sind. Die Trennung der Netzwerke und die Kontrolle der Kommunikationsverbindungen erfolgt dabei über Sicherheitsmechanismen wie zum Beispiel Firewall-Technologien und Intrusion-Prevention- und -Detection-Systeme (IDS/IPS). Durch diese Trennung kann das Auftraggeber-Netz vor unberechtigten Zugriffen von außen geschützt werden, während zulässige Kommunikationsbeziehungen weiterhin möglich sind.
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 32424000 Netzwerkinfrastruktur, 72315000 Datennetzverwaltungs- und -unterstützungsdienste
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.)
Richtlinie 2009/81/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein
Die Fristen des nicht offenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein
Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber / der Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen der betreffenden Richtlinie genügen: nein
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten
Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein
Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein
2) Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Auftrag kann aufgrund des Schutzes eines Ausschließlichkeitsrechts nur von der T-Systems Information Services GmbH ausgeführt werden. Die T-Systems International GmbH bestimmt aufgrund ihrer mietvertraglichen Position allein über die Belange des Rechenzentrums Bördeland. Insofern entscheidet allein die T-Systems International GmbH darüber, welche Unternehmen im Rechenzentrum Bördeland Leistungen ausführen dürfen. Dies gestattet sie ausschließlich der T-Systems Information GmbH.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 1 Bezeichnung: Managed DMZ (Eigenbetrieb)Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Wert: 0.01 EUR
ohne MwSt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de