Neubau 5-zügige Grundschule - Wildenbruchplatz Gelsenkirchen - Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: WB-01-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45891
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ggw-gelsenkirchen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45899
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bbs-erfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 5-zügige Grundschule - Wildenbruchplatz Gelsenkirchen - Objektplanung Gebäude
Ausführung von Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI 2021, Leistungsphase 1 - 4 für den Neubau einer 5-zügigen Grundschule.
Gelsenkirchen, DE
Am Standort Wildenbruchplatz in 45888 Gelsenkirchen soll ein Neubau einer 5-zügigen Grundschule entstehen. Grundstücksgröße ca. 4.800 m², BGF der Grundschule ca. 9.500 m². Das Gebäude soll vorwiegend in Holzbauweise, ergänzt durch Stahlbetonbauteile, je nach statischem Erfordernis, realisiert werden. Große Bedeutung bei der Auswahl der Baumaterialien und der Anlagenkonfiguration wird der Nachhaltigkeit beigemessen.
Die Erarbeitung des Bauantrages soll bis 12/2023 erfolgen. Eventuelle Abstimmungen mit Behörden o.ä. sind zu berücksichtigen.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlußgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Allgemeine Angaben des Bewerbers,
2. Jahresumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre – netto (im Mittel),
3. Berufshaftpflichtversicherung.
4. Vergleichbare und abgeschlossene Referenzen im Schulneubau des sich bewerbenden Büros aus den letzten 10 Jahren,
5. Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens an den vergleichbaren und abgeschlossenen Referenzobjekten,
6. Vergleichbare und abgeschlossene Referenzen für Gebäude in vorwiegender Holzbauweise des sich bewerbenden Büros aus den letzten 10 Jahren,
7. Nachweis der Berufszulassung / Bauvorlagenberechtigung,
8. Allgemeine Bürostruktur und Projektteam zur Durchführung der Planungsaufgabe.
Die konkrete Punktebewertung ist als Anlage zum Bewerberbogen beigefügt.
Nach Auswertung der Eignungskriterien wird eine Rangfolge der Bewerber nach Punkten gebildet und 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Verhandlung aufgefordert. Sind auf Grund Punktgleichheit nicht genau 3 Bewerber zu ermitteln, entscheidet unter den -gegebenenfalls nachrangig - gleichplatzierten Bewerbern das Los.
Die so ausgewählten Bewerber werden zur Teilnahme an der Verhandlung mit Abgabe eines Honorarangebots für die zu vergebene Leistung und zur persönlichen Vorstellung (Präsentationstermin) des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals vor einem Auswahlgremium eingeladen. Das Gremium bewertet die Bewerber nach den benannten Zuschlagskriterien, welche zur Information den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, anhand der eingereichten schriftlichen Darstellungen zur Projektorganisation und auf Grundlage der eingereichten Honorar-Erstangebote den Zuschlag, unter Anwendung der Zuschlagskriterien, zu erteilen und den Auftrag zu vergeben. In diesem Fall findet kein Präsentationstermin statt.
Gegenstand des aktuellen Verhandlungsverfahrens ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1 – 4.
Es besteht die Option der Beauftragung weiterer Leistungen der Leistungsphasen 5-8. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung der Leistungsphasen 1-4.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bewerber sind mit dem Teilnahmeantrag die nachstehenden Nachweise bzw. Erklärungen zur Eignungsprüfung vorzulegen:
- Teilnahmeantrag,
- Angaben zu Bewerber-/Bietergemeinschaft,
- Erklärung zu Unteraufträgen / Eignungsleihe und, sofern zutreffend, die Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer / Eignungsleiher,
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung vom 26.06.2013, zuletzt geändert durch Artikel 2 G v. 19.07.2022),
- Ausgefüllter Bewerberbogen sowie sämtliche dort geforderten Erklärungen und Nachweise,
- Erklärung zur Fristverkürzung
- Erklärung Russland VO(EU) 2022.576
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. den Anforderungen im Bewerberbogen.
Ein Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) einer gültigen Berufshaftpflicht bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers ist den Bewerbungsunterlagen zwingend beizufügen. Mindestens nötige Deckung 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für Sachschäden.
Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht, ist eine Verpflichtungserklärung des Bewerbers beizufügen, dass im Auftragsfall die Deckungssumme auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird, sowie ein Angebot eines Versicherers, dass dieser im Falle des Zuschlags bereit ist, einen entsprechenden Vertrag mit dem Bewerber einzugehen.
Vergleichbare und abgeschlossene Referenzen im Schulneubau des sich bewerbenden Büros aus den letzten 10 Jahren.
Zu den Referenzprojekten sind Anlagen mit aussagekräftigen Informationen (Grafiken, Fotos, wesentliche Gebäudekenndaten, textliche Erläuterungen) auf maximal 2 DIN A3 Seiten (je Referenz) zwingend beizufügen.
Erklärungen zur Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens an den vergleichbaren und abgeschlossenen Referenzobjekten.
Vergleichbare und abgeschlossene Referenzen für Gebäude in vorwiegender Holbauweise, des sich bewerbenden Büros aus den letzten 10 Jahren.
Zu den Referenzprojekten sind Anlagen mit aussagekräftigen Informationen (Grafiken, Fotos, wesentliche Gebäudekenndaten, textliche Erläuterungen) auf maximal 2 DIN A3 Seiten (je Referenz) zwingend beizufügen.
Angaben und Nachweise zur Berufszulassung / Bauvorlagenberechtigung.
Angaben zur Allgemeinen Bürostruktur und zum Projektteam für die Durchführung der Planungsaufgaben.
Mit dem Teilnahmeantrag ist ebenso der Bewerbungsbogen mit den geforderten Angaben einzureichen.
Durch die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen (2. Stufe) ist eine entsprechende Präsentation sowie ein Honorarangebot abzugeben
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW). Die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen“ liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Der neue Schulkomplex soll im September 2026 seinen Betrieb aufnehmen. Deshalb ist die Erarbeitung des Bauantrages bis 12/2023 und der Baubeginn im 3. Quartal 2024 erforderlich. Aus diesem Grunde ist eine verkürzte Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der Angebote vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung erfolgt gemäß der VgV und dem Tariftreue-und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der in Punkt I.3) genannten elektronischen Vergabeplattform zum Download bereitgestellt.
Die Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote sowie sämtliche Kommunikation erfolgt ausschließlich über diese Plattform.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Vergabeunterlagen, usw.) wird dem Bewerber / Bieter dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform anzumelden und für dieses Vergabeverfahren freizuschalten.
Nicht angemeldete und freigeschaltete Bewerber / Bieter müssen regelmäßig die Vergabeunterlagen auf Änderungen überprüfen.
Elektronische Teilnahmeanträge / Angebote sind nur über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Eine Übermittlung der Teilnahmeanträge / Angebote auf anderen elektronischen Wegen (z.B. per E-Mail, CD, Telefax oder über die Kommunikation der Vergabeplattform) ist nicht gestattet.
Der Bewerber / Bieter trägt das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen und vollständigen Eingangs seines Teilnahmeantrages / Angebotes.
Der Auftraggeber behält sich vor, sofern zulässig, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Diese sind nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet Nachforderungen zu stellen.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform bis spätestens 7 Werktage vor Ablauf der Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu richten. Ein Anspruch auf Beantwortung von Bewerberfragen besteht im Regelfall nur, sofern diese innerhalb der vorgenannten Frist gestellt worden sind.
Ergänzung zu Punkt IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge:
Der neue Schulkomplex soll im September 2026 seinen Betrieb aufnehmen. Deshalb ist die Erarbeitung des Bauantrages bis 12/2023 und der Baubeginn im 3. Quartal 2024 erforderlich. Aus diesem Grunde ist eine verkürzte Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge vorgesehen.
Der Auftraggeber behält sich aus vorgenannten Gründen vor, eine verkürzte Frist für die Angebotsabgabe im gegenseitigen Einvernehmen festzulegen (vgl. VgV § 17 Abs. 7).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]