Wasserstofflogistik - incl. Lieferung und Lagerung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-11V-2-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wasserstofflogistik - incl. Lieferung und Lagerung
Die Durchführung der Wasserstofflogistik zum Betrieb der 274 stationären, auf Brennstoffzellentechnik basierenden Netzersatzanlagen entsprechend beiliegender Leistungsbeschreibung. Hierzu zählen
a) die Anlieferung
b) der Austausch von Druckgasflaschen an den einzelnen Standorten
c) die Wiederbefüllung der entleerten Druckgasflaschen,
d) die Beschaffung, Befüllung und Bereithaltung von 66 Druckgasflaschen (Los1).
e) die Übernahme und Vorhaltung einer Austauschreserve von mind. 66 Druck-gasflaschen (Los 2) sowie
f) die Wasserstoffbevorratung mit Druckgasflaschen.
Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag bis zu 775 kg je Los abrufen. Wobei auf den Abruf dieser voraussichtlichen Höchstabnahmemenge kein Anspruch seitens des Auftrag-nehmers besteht.
Stadt- und Landkreisen der Regierungsbezirke Freiburg und Karlsruhe ab-züglich des Neckar-Odenwaldkreises
Die Stadt- und Landkreisen der Regierungsbezirke Freiburg und Karlsruhe abzüglich des Neckar-Odenwaldkreises.
Die detaillierten Standortdaten werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt.
Der Auftragnehmer hat die Wasserstofflogistik zum Betrieb der stationären, auf Brennstoffzellentechnik basierenden Netzersatzanlagen entsprechend beiliegender Leistungsbe-schreibung (Anl. 03 - Leistungsbeschreibung) zu erbringen. Hierzu zählen
a) die Anlieferung
b) der Austausch von Druckgasflaschen an den einzelnen Standorten
c) die Wiederbefüllung der entleerten Druckgasflaschen sowie
d) die Vorhaltung einer Austauschreserve von mind. 66 Druckgasflaschen je Los.
Ergänzend hierzu hat der Auftragnehmer zu Los 1 die Beschaffung und Erstbefüllung von 66 Druckgasflaschen für Wasserstoff unverzüglich nach Vertragsbeginn, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsbeginn zu erbringen.
Stadt- und Landkreisen der Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen zzgl. des Neckar-Odenwaldkreises
Die Stadt- und Landkreisen der Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen zzgl. des Neckar-Odenwaldkreises
Die detaillierten Standortdaten werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt.
Der Auftragnehmer hat die Wasserstofflogistik zum Betrieb der stationären, auf Brennstoffzellentechnik basierenden Netzersatzanlagen entsprechend beiliegender Leistungsbe-schreibung (Anl. 03 - Leistungsbeschreibung) zu erbringen. Hierzu zählen
a) die Anlieferung
b) der Austausch von Druckgasflaschen an den einzelnen Standorten
c) die Wiederbefüllung der entleerten Druckgasflaschen sowie
d) die Vorhaltung einer Austauschreserve von mind. 66 Druckgasflaschen je Los.
Ergänzend hierzu hat der Auftragnehmer zu Los 2
die Abholung der Austauschreserve von ca. 66 Flaschen aus dem Lager des bisherigen Auftragnehmersunverzüglich nach Vertragsbeginn, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsbeginn zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt- und Landkreisen der Regierungsbezirke Freiburg und Karlsruhe abzüglich des Neckar-Odenwaldkreises
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt- und Landkreisen der Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen zzgl. des Neckar-Odenwaldkreises
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDY6VG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.