Neubau des Berufskolleg-Campus am Standort Moers - VE 60 -Ausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: BCM - VE 60 -Ausstattung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Reeser Landstraße 31
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Dr. Alexander Fandrey, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-wesel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Berufskolleg-Campus am Standort Moers - VE 60 -Ausstattung
Im Auftrag des Kreis Wesel, vertreten durch das Immobilienmanagement Kreis Wesel, wird der Campus des Berufskolleg Moers, neu gebaut.
Diese Vergabe umfasst das Gewerk
VE 60 - Ausstattung
Gegenstand der Ausschreibung sind insbesondere:
+ Sitzlounge
+ Sitzhocker
+ Stapelstühle
+ Tische
+ Mensastühle
Weitere Angaben enthalten die Vergabeunterlagen. Die Lieferung und Montage erfolgt teilweise im Juli 2023 (BKT und ZB), teilweise im Dezember 2023 (MBK und HGB).
siehe Kurzbeschreibung
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Hauptstraße, 33
Ort: Ebersbach-Neugersdorf
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02727
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6XJ0
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-1472889
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.