Hybridpost Referenznummer der Bekanntmachung: SGT23-10-50
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hybridpost
Gegenstand des Auftrags ist ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen über den Druck, die Beförderung und fristgerechte Zustellung der Briefsendungen des AG.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Auftrags ist ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen über den Druck, die Beförderung und fristgerechte Zustellung der Briefsendungen des Auftraggebers. Dies umfasst das digitale Empfangen von Dokumenten und die weitere Verarbeitung dieser Dokumente durch drucken, falzen, kuvertieren und frankieren. Anschließend sind die umfassten Briefsendungen zu befördern und im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie international zuzustellen. Es handelt sich um Postsendungen der Formate Standard, Kompakt und Groß bis zu einem Gewicht von 500 g sowie Einschreiben und Postzustellungsaufträge.
Die Höchstmenge der zu versendenden Poststücke über die gesamte Vertragslauf-zeit einschließlich Verlängerungsoption (insgesamt drei Jahre) beträgt 1.500.000 Stück. Die tatsächlich abgerufenen Sendungsmengen richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf des Auftraggebers. Ein Anspruch des Auftragsnehmers auf eine bestimmte Mindestsendungsmenge besteht ausdrücklich nicht.
Dem Auftraggeber steht die Option zu, die Rahmenvereinbarung einmalig um weitere 12 Monate bis zum 31.08.2027 zu verlängern. Das vorstehenden Optionsrecht muss bis zum 28.02.2026 ausgeübt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in ein Berufsregister.
Zur Nachweisführung genügt zunächst eine entsprechende Eigenerklärung in dem Angebotsschreiben.
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung in dem Angebotsschreiben.
2. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, der Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung in dem Angebotsschreiben.
3. ein Insolvenzverfahren ist nicht beantragt oder eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden. Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung in dem Angebotsschreiben.
4. das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation. Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung in dem Angebotsschreiben.
5. die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen wurde ordnungsgemäß erfüllt. Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung in dem Angebotsschreiben.
1. Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren. Zur Nachweisführung ist dem Angebot eine Referenzliste beizufügen.
2. Anzahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten. Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung in dem Angebotsschreiben.
3. Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bindefrist. Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung in dem Angebotsschreiben.
4. zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bindefrist gültige Postlizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000 g gemäß § 5 Abs. 1 PostG. Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung in dem Angebotsschreiben.
5. zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots ist kein Lizenzentziehungsverfahren gegen den Bieter bei der Bundesnetzagentur eingeleitet. Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung in dem Angebotsschreiben.
Zu Ziffer 1:
Mindestanforderung an die Eignung sind drei Referenzen, die jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
- Der Referenzauftrag wurde im Zeitraum seit dem 1.1.2020 erbracht (Diese Anforderung ist auch erfüllt, wenn die Erbringung des Referenzauftrags bereits vor dem 1.1.2020 begonnen, sich aber auch auf den Zeitraum seit dem 1.1.2020 erstreckt hat.);
- Der Referenzauftrag hat das digitale Empfangen von Dokumenten und die weitere Verarbeitung dieser Dokumente zu Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis 1.000 g durch drucken, falzen, kuvertieren und frankieren sowie die anschließende Beförderung und Zustellung dieser Briefsendungen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand;
- Der Referenzauftrag wurde für eine Behörde erbracht;
- Der Referenzauftrag beinhaltet die Anforderung, dass die Datenübertragung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über eine verschlüsselte Leitung und gegen Ausspähung geschützt erfolgt;
- Der Referenzauftrag weist ein Volumen von mindestens 75.000 Sendungen pro Jahr auf;
- Der Referenzauftrag beinhaltet mindestens die Laufzeitvorgabe, dass die Zustellung der Briefsendungen (ausgenommen Dialogpost) an Adressaten im Inland in mindestens 80 % der Fälle am nächsten auf die Bereitstellung der physischen Briefsendungen folgenden Werktag zu erfolgen hat (E+1 = 80 %).
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teil der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.