SZ Lohfeld - Neubau Bauteil H / Techn. Wärmedämmung Referenznummer der Bekanntmachung: 65/2022/27
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SZ Lohfeld - Neubau Bauteil H / Techn. Wärmedämmung
Schaffung von weiteren Raumkapazitäten am Schulzentrum Lohfeld – Neubau Bauteil H –
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der neue dreigeschossige, quadratische Baukörper mit Teilunterkellerung und Innenhof soll als Schulgebäude Teil des Schulzentrum Lohfeld in 32108 Bad Salzuflen, Wasserfuhr 25e werden.Die Ausschreibung beinhaltet die technische Wärmedämmung. Zur techn. Wärmedämmung nachfolgende Massen zusammengefasst - ca. 1.350 lfdm Dämmung an Heizungsrohr- ca. 1.400 lfdm Dämmung von Kalt- / Warm- und Zirkulationrohr- ca. 1.000 qm Wärme- und Tauwasserdämmung an Lüftungskanälen und –rohren- Vorbeugender Brandschutz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Korbach
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 34497
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.