Lieferung, Integration und Inbetriebnahme von Selbstfahrerplätzen in Mainz und Stuttgart Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 4/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Integration und Inbetriebnahme von Selbstfahrerplätzen in Mainz und Stuttgart
Nachrichten gehören zu den wichtigsten Profilierungsfeldern des SWR. Innerhalb der Landes-Contentzentren (LCZ) an den Standorten Mainz und Stuttgart soll die Reaktionszeit auf eine aktuelle Situation (K-Fall-Berichterstattung) verkürzt werden. Daher sollen an den Standorten Mainz und Stuttgart zwei Selbstfahrerplätze entstehen. Diese Plätze sollen in die Räumlichkeiten der aktuellen Redaktionen eingebunden werden. An diesen Produktionseinheiten sind Redakteure eigenständig (ohne Produktionspersonal und ohne technische Betreuung eines TuP-Mitarbeiters) in der Lage, mit Hilfe eines selbst erstellten Opens-Media-Sendeplans, zu jeder Zeit „live“ auf Sendung zu gehen oder selbst Beiträge (z.B. Podcasts) zu produzieren.
Ein Selbstfahrerplatz am SWR-Standort in Stuttgart,
ein Selbstfahrerplatz am SWR-Standort in Mainz
Nachrichten gehören zu den wichtigsten Profilierungsfeldern des SWR. Innerhalb der Landes-Contentzentren (LCZ) an den Standorten Mainz und Stuttgart soll die Reaktionszeit auf eine aktuelle Situation (K-Fall-Berichterstattung) verkürzt werden. Daher hat die Geschäftsleitung des SWR entschieden, dass an den Standorten Mainz und Stuttgart zwei Selbstfahrerplätze entstehen sollen. Diese Plätze sollen in die Räumlichkeiten der aktuellen Redaktionen eingebunden werden. An diesen Produktionseinheiten sind Redakteure eigenständig (ohne Produktionspersonal und ohne technische Betreuung eines TuP-Mitarbeiters) in der Lage, mit Hilfe eines selbst erstellten Opens-Media-Sendeplans, zu jeder Zeit „live“ auf Sendung zu gehen oder selbst Beiträge (z.B. Podcasts) zu produzieren. Bestandteil dieser Sendungen können eigene Moderationen vor einem Bildschirmhintergrund, Interviews, Schalten oder auch Beitragszuspielungen sein. Unterstützt wird die Sendung durch die im Studiobereich bereits vertraute grafische Umgebung von VizRT (z.B. für Schrifteinblendungen, Erklärgrafiken, etc.) und eine im SWR bereits genutzte Automation (Mosart). Die eingesetzte Technik setzt hier sehr stark auf eine nutzerfreundliche Bedienung mit schlanken Workflows und Einsatz von festen Vorlagen (Schalten, Grafiken, Standardkonfigurationen…). Distributionsziele dieser Sendungen oder Produktionen können sowohl der Online-Bereich als auch die lineare Verbreitung sein.
Diese Ausschreibung bezieht sich auf die Lieferung, Integration und Inbetriebnahme von Selbstfahrerplätzen in Mainz und Stuttgart.
Detaillierte Informationen sind dem Leistungsverzeichnis (siehe Technischer Teil B der Vergabeunterlagen) und den darin benannten Dokumenten zu entnehmen.
Mit dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer gesucht, der die Selbstfahrerplätze an den SWR Standorten Stuttgart und Mainz gemäß Leistungsbeschreibung (siehe Technischer Teil B der Vergabeunterlagen) ausstattet, in dem er die benötigte Studiotechnik liefert, montiert bzw. installiert sowie funktionsbereit in Betrieb nimmt. Im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung erfolgt in Teilen eine produktscharfe Ausschreibung einzelner Leistungskomponenten, in dem zu integrierende Produkte dort konkret benannt werden.
Mit dem Zuschlag wird ein EVB-IT-Systemlieferungsvertrag (siehe Anlage 12 der Vergabeunterlagen) mit dem Auftragnehmer geschlossen, der den Vertragsbeginn bzw. Beginn der Leistungserbringung zum 01.08.2023 vorsieht. Die Ausführung muss von ca. Oktober 2023 bis Ende März 2024 erfolgen.
Die über dieses Verfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
Lieferleistungen
Lieferung der Studiotechnik für die Selbstfahrerplätze an die SWR Standorte Stuttgart und Mainz (direkt an die entsprechenden Verwendungsstellen)
Dienstleistungen
Abstimmungsgespräche nach Zuschlag mit dem Auftraggeber entweder vor Ort oder per remote (z.B. über MS Teams)
Werk- und Montageplanung der Umsetzung
Implementierung, Inbetriebnahme, Dokumentation und Abnahme der Studiotechnik für die Selbstfahrerplätze an den SWR Standorten Stuttgart und Mainz
Optionale Leistungen
Ggf. Schulungen der Servicetechniker des Auftraggebers
Ggf. zusätzliche Liefer- oder Dienstleistungen
Die oben und in den jeweiligen Leistungsblättern aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber jederzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen besteht nicht.
Die dem Verfahren zu Grunde liegende Zeitplanung ist in Kapitel 2.2. der Vergabeunterlagen aufgeführt.
Ausstattungsvarianten gemäß Anlage 14 der Vergabeunterlagen: Preisblätter im Excel-Format
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Bieterauskunft mit Eigenerklärung (siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen) ausgefüllt beizulegen.
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausbildung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als ein Jahr).
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Bei beabsichtigter Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der beabsichtigten Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der beabsichtigten Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Mit dem Angebot ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer bezogen auf die ihm übertragenen Leistungen vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen.
A3.1 Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sachschäden bis zu 3Mio € je Schadensereignis (SE)
• Für Vermögensschäden bis zu 3Mio € je SE
• Für Personenschäden bis zu 3Mio € je SE
oder
• Vorlage einer Erklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
A3.2 Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
A3.3 Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, mindestens Risikoklasse IV (nicht älter als 1 Jahr).
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung statt:
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Den einzelnen Bewertungs-Items wird hierzu eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Bewertungspunktzahl zugeordnet. Die Angaben der Bieter zu den Bewertungs-Items werden in drei Zielerfüllungsgrade (ZEG) eingeteilt und diesen die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
B3.1 Für die Bewertungs-Items Bilanzen oder Bilanzauszüge ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle klar definiert und den Zielerfüllungsgraden wie folgt zugeordnet:
Niederer ZEG = EK-Quote im Schnitt <10%, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (1 Pkt.)
Mittlerer ZEG = EK-Quote im Schnitt >10% und <25%, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (5 Pkt.)
Hoher ZEG = EK-Quote im Schnitt >25%, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (10 Pkt.)
B3.2 Bewertung des Bonitätsnachweises (aus A3.3):
Niedriger ZEG (0 Pkt.) = Risikoklasse III
Mittlerer ZEG (5 Pkt.) = Risikoklasse II
Hoher ZEG (10 Pkt.) = Risikoklasse I
In Kapitel 4.3.6 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, liegt eine Tabelle mit Risikoklassen verschiedener Finanzdienstleister bei, z.B. Creditreform Bonitätsindex:
Bonitätsindex 275-298 => Risikoklasse III
Bonitätsindex 247-274 => Risikoklasse II
Bonitätsindex 100-246 => Risikoklasse I
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Bei beabsichtigter Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der beabsichtigten Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der beabsichtigten Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Mit dem Angebot ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistung“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer bezogen auf die ihm übertragenen Leistungen vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen.
A3.1 - Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sachschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis
• Für Vermögensschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis
• Für Personenschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis
oder
• Vorlage einer Erklärung, im Zuschlagsfall ist eine entsprechende Versicherung abzuschließen und deren Abschluss unaufgefordert spätestens 14 Tage nach Zuschlag nachzuweisen.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
A3.3 - Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, mindestens Risikoklasse IV (nicht älter als 1 Jahr).
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Bei beabsichtigter Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der beabsichtigten Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der beabsichtigten Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Mit dem Angebot ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer bezogen auf die ihm übertragenen Leistungen vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A4.1 - Nachweis von 2 Referenzprojekten zur Lieferung, Integration und Inbetriebnahme von Studios/Selbstfahrerplätzen in vergleichbarer Größenordnung in den vergangenen zehn Jahren.
A4.2 - Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens 8 Mitarbeitern, die dem Bieter zur Leistungserbringung für die Lieferung, Integration und Inbetriebnahme von Selbstfahrerplätzen zur Verfügung stehen und die folgenden Rollen besetzen können:
• mindestens zwei in der Rolle Projektmanager
• mindestens zwei in der Rolle Montage / Baustellenleiter
• mindestens zwei in der Rolle AV-Techniker
Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen wie folgt vorgenommen:
B4.1 - Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Die eingereichten Referenzen werden vergleichend, anhand der vorgegebenen Anforderungen (13 Kriterien - siehe hierzu Kapitel 4.3.6 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A) in Art und Größenordnung im Hinblick auf Ihren Schwierigkeitsgrad bewertet und danach, ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommen:
Niederer Zielerfüllungsgrad (ZEG) (1 Punkt): 0 - 5 Kriterien erfüllt
Mittlerer ZEG (15 Punkte): 6 - 9 Kriterien erfüllt
Hoher ZEG (30 Punkte): 10 - 13 Kriterien erfüllt
Es sind 2 Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 30 Wertungspunkte erreichen können.
B4.2 - Die Bewertung der zusätzlichen, auftragsbezogenen beruflichen Befähigung geschieht im Hinblick auf die Komplexität der zu erbringenden Dienstleistungen. Sie erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Bewertet werden weitere Nachweise von Ausbildungen und das Erreichen von zusätzlichen Zertifizierungen, die auf den Auftragsgegenstand bezogen sind. Hierbei werden die benannten Zertifizierungen und Nachweise in Bezug zu der beschriebenen Rolle gesetzt und in die entsprechenden Zielerfüllungsgrade eingeteilt.
Niederer ZEG = Zertifizierung / Ausbildung entspricht der Mindestanforderung für diese Rolle (0 Pkt.)
Mittlerer ZEG = Zertifizierung / Ausbildung liegt über der Mindestanforderung für diese Rolle (2 Pkt.)
Hoher ZEG = Zertifizierung / Ausbildung liegt deutlich über der Mindestanforderung für diese Rolle (4 Pkt.)
Es sind zwei Profile gefordert, die mit je max. 4 Punkten bewertet wird.
B4.3 - B4.4 - Die Bewertung der zusätzlichen, auftragsbezogenen beruflichen Befähigung geschieht im Hinblick auf die Komplexität der zu erbringenden Dienstleistungen. Sie erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Bewertet werden weitere Nachweise von Ausbildungen und das Erreichen von zusätzlichen Zertifizierungen, die auf den Auftragsgegenstand bezogen sind. Hierbei werden die benannten Zertifizierungen und Nachweise in Bezug zu der beschriebenen Rolle gesetzt und in die entsprechenden Zielerfüllungsgrade eingeteilt. Bei mehreren Profilen je Rolle werden die Maximalpunktzahlen auf die Anzahl der geforderten Profile verteilt.
Niederer ZEG = Zertifizierung / Ausbildung entspricht der Mindestanforderung für diese Rolle (0 Pkt.)
Mittlerer ZEG = Zertifizierung / Ausbildung liegt über der Mindestanforderung für diese Rolle (1,5 Pkt.)
Hoher ZEG = Zertifizierung / Ausbildung liegt deutlich über der Mindestanforderung für diese Rolle (3 Pkt.)
Es sind insgesamt 4 Profile gefordert, die jeweils einzeln mit max. je 3 Punkten bewertet werden.
Die Profile 7 und 8 werden nicht in die Bewertung einbezogen.
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer: siehe analog in III.1.2
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A4.1 - Nachweis von 2 Referenzprojekten zur Lieferung, Integration und Inbetriebnahme von Studios/Selbstfahrerplätzen in vergleichbarer Größenordnung in den vergangenen zehn Jahren.
A4.2 - Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens 8 Mitarbeitern, die dem Bieter zur Leistungserbringung für die Lieferung, Integration und Inbetriebnahme von Selbstfahrerplätzen zur Verfügung stehen und die folgenden Rollen besetzen können:
• mindestens zwei in der Rolle Projektmanager
• mindestens zwei in der Rolle Montage / Baustellenleiter
• mindestens zwei in der Rolle AV-Techniker
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Bei beabsichtigter Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der beabsichtigten Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der beabsichtigten Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Mit dem Angebot ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer bezogen auf die ihm übertragenen Leistungen vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter in wirtschaftlich-finanzieller (siehe III.1.2) und technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) alle Nachweise einreicht, alle Mindestanforderungen erfüllt und mindestens 65 Eignungspunkte erreicht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung
-Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)
-Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, gem. Kapitel 3.11 Datenschutz und IT-Sicherheit ff
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Unterauftragnehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung) oder §4Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt, wenn der Bieter beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen,
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronischer Rechnungsversand:
E-Mail-Adresse: [gelöscht]
Weitere Details zu den Anforderungen an den elektronischen Rechnungsversand finden Sie unter dem Link
Die Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 ist bereits mit dem Angebot abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.5.6. der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]