Verpflegungsdienstleistung NU Mülheim Referenznummer der Bekanntmachung: V007/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.brd.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegungsdienstleistung NU Mülheim
Das Land Nordrhein-Westfalen bekennt sich zu seiner rechtlichen und humanitären Verpflichtung und Verantwortung, Asylsuchende nach dem Asylverfahrensgesetz unterzubringen und zu versorgen. Deren Unterbringung, Versorgung und Betreuung wird hierbei vom Grundsatz eines menschenwürdigen und respektvollen Umgangs getragen.
NU Mülheim Parsevalstraße 70 45470 Mülheim an der Ruhr
Die Notunterkunftseinrichtungen (NU), die Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und die Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) sind Einrichtungen des Landes NRW. Die Einrichtungsleitung obliegt den Beschäftigten der jeweiligen Bezirksregierung vor Ort in eigener Zuständigkeit. Die Beschäftigten der Bezirksregierung sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Beteiligten vor Ort und einzige Verbindungsstelle zur jeweiligen Bezirksregierung. Die Letztentscheidungskompetenz für alle in der Aufnahmeeinrichtung aufkommenden Kompetenzstreitigkeiten liegt im Zweifel bei den Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern des Landes.
Die Verpflegung stellt einen wesentlichen Baustein für den sozialen Frieden in einer Einrichtung dar. Um eine rechtzeitige, ausreichende sowie eine qualitativ angemessene Verpflegung der Bewohner/-innen und einen reibungslosen Ablauf in der Einrichtung zu sichern, ist eine enge Kooperation und ständiger wechselseitiger Austausch zwischen den Akteuren der Einrichtung, insbesondere mit dem Auftraggeber und dem Betreuungsdienstleister, notwendig.
Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehört nicht die Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeiten, insbesondere in Bezug auf das Asylverfahren, das die untergebrachten Personen zu durchlaufen haben. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber bei der Durchführung seiner hoheitlichen Aufgaben zu unterstützen.
Weitere Angaben zu den konkreten Aufgaben sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Menü 2000 Röttgers GmbH&Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Papenburg
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYRY1RJ4THJ2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.)mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40217
Land: Deutschland