Erweiterung Schule Rodenbeck - Erdwärmesondenerstellung Referenznummer der Bekanntmachung: 037 2023 KML
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Schule Rodenbeck - Erdwärmesondenerstellung
Erdwärmesondenerstellung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Schule Rodenbeck in Minden plant eine Zusammenlegung der beiden Schulstandorte mit räumlicher Erweiterung des Schulgebäudes an der Wilhelm-Tell-Straße. Für eine Belegung von ca. 100 Kindern sollen neben neun Lerngruppen auch Kreativbereiche, ein Werk- und Technikbereich, Orte zur Ruhe und zur Bewegung, sowie Räume zur Berufsvorbereitung geschaffen werden.Im Versorgungsbereich soll eine Schulmensa mit einem multifunktional nutzbaren Speiseraum entstehen. Die Küche ist als Aufwärmküche geplant, die Anlieferung erfolgt über die Wilhelm-Tell-Straße. Da nur die Erwärmung von Speisen und keine Zubereitung erfolgt, sind keine Duschen etc. für Mitarbeiter geplant. Ein OGS- Bereich soll die ganztägige Betreuung in Form eines tagesgruppenanalogen Ganztagskonzeptes ermöglichen. Neben den Räumen für Schülerinnen undSchüler soll auch der Verwaltungsbereich für ein multiprofessionelles Team überarbeitet und erweitert werden. Das Grundstück der Schule Rodenbeck Minden, Standort Wilhelm-Tell-Straße, befindet sich in einem ländlich geprägten Einfamilienhausgebiet. Es öffnet sich zur Südseite hin in die offene Landschaft. Das Bestandsgebäude der Schule Rodenbeck befindet sich im nördlichen Bereich des Grundstücks. Es ist von zwei eingeschossigen, parallel nebeneinander liegenden Gebäuderiegeln mit Satteldach gekennzeichnet, die an zwei Stellen mit einander verbunden sind. So wird ein zentraler, offener Patio von den Gebäudeteilen umschlossen. Westlich, entlang der Längsseite der Schule, befindet sich die Wilhelm-Tell-Straße, die als Haupterschließung mit dem Auto dient. Östlich befindetsich der Schulhof, sowie eine Einfeldsporthalle. Der südliche Teil des Grundstücks ist unbebaut und durch eine große Rasenfläche gekennzeichnet. Hier befindet sich ein temporärer Container mit zwei Klassenräumen.Von Süden her erreichen die Schülerinnen und Schüler die Schule fußläufig oder mit dem Fahrrad. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Errichtung von 10 Erdwärmesonden bis in eine Tiefe von 100 m inkl. der Anbindeleitungen für 11 Erdwärmesonden (Probebohrung) bis zu einem Technikraum. Die einzelnen Kreisläufe der Sonden werden in einem Verteilerschacht zu Vorlauf- bzw. Rücklauf-Hauptleitung zusammengeführt.Die Anbindung zu den Schächten erfolgt mit PE-Rohren. Vom Verteilerschacht aus werden die Hauptleitungen anschließend im Erdreich zur Gebäudeeinführung in den Technikraum geführt. Schnittstelle zur Gebäudetechnik ist jeweils ein Kugelhahn in den beiden Hauptleitungen im Gebäudeinneren.Die wasserrechtliche Erlaubnis wird vom AG eingeholt. Die darin enthaltenden Vorgaben und Auflagen sind vom AN zwingend und vollumfänglich zu beachten.Die Arbeiten sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Regelwerken, insbesondere der VDI 4640 sowie dem Leitfaden zur Nutzung von Oberflächennaher Geothermie mit Erdwärmesonden (NRW) in jeweils der aktuellsten Fassung auszuführen.Die Arbeiten werden im laufenden Baustellen- und Schulbetrieb ausgeführt und sind vom AN eigenverantwortlich mit den am Bau beteiligten Firmen abzusprechen und zu koordinieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.