Kongresszentrum Rosengarten Erweiterung - Generalunternehmer Referenznummer der Bekanntmachung: 2022.635: expost - m:con - mannheim:congress GmbH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mcon-mannheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kongresszentrum Rosengarten Erweiterung - Generalunternehmer
Der Auftraggeber, die m:con - mannheim:congress GmbH, ist eine der gefragtesten Kongress- und Eventagenturen Deutschlands. Bereits seit 30 Jahren bietet die m:con - mannheim:congress GmbH mit ihren Partner und Dienstleistern den vollen Service für eine erfolgreiche Komplettlösung von Veranstaltungen - mit über 200 erfolgreich durchgeführte Kongresse in den letzten 10 Jahren:
Zur Erweiterung des Kongresszentrums in Mannheim beabsichtigt der AG die Aufstockung seines Veranstaltungsgebäudes durch die
Aufstockung des Mittelfoyers am Standort Rosengarten in 68161 Mannheim, Rosengartenplatz 2. Das Grundstück ist derzeit mit einem Kongresszentrum bebaut, das zwischen zwei höheren
Gebäudeteilen über ein niedrigeres Mittelfoyer verfügt. Dieser Mittelfoyer soll nunmehr um ein
zusätzliches Stockwerk erweitert werden, mit einem multifunktionalen, teilbaren Raum, der sich
optisch sowie technisch in die bestehende Infrastruktur einfügt.
Es erfolgt ein zweistufiges Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VOB/A).
m:con - mannheim:congress GmbH Rosengartenplatz 2 68161 Mannheim
Gegenstand der Beschaffung sind alle zur Realisierung des Bauvorhabens erforderlichen Bauleistungen insbesondere gemäß der mit veröffentlichten Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber behält sich vor, notwendige geänderte und/oder zusätzliche Leistungen, die für die Erreichung des Werkerfolges notwendig sind, anzuordnen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung dieser Leistungen, soweit dieses für ihn zumutbar ist.
1. Bieterfragen und sonstige Kommunikation sind nur über die Vergabeplattform zulässig.
2. Bieterfragen sind bis 5 Werktage vor der Abgabefrist zu stellen.
3. Teilnahmeanträge und Angebote sind nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform zulässig. Angebote in Papierform bzw. Angebote per Email oder Fax sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen.
4. Im laufenden Vergabeverfahren können unter Umständen weitere Informationen veröffentlicht werden. Den Bewerbern wird daher empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform freischalten zu lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
2. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen.
3. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen.
5. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YND6XN4
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.