Gutachterliche Leistungen zur SU/SP (Phase 1) sowie optional SM (Phase 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 7118-01-001 - "ehemalige Varta-Insel" in Hagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werksstraße 15
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45527
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aav-nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachterliche Leistungen zur SU/SP (Phase 1) sowie optional SM (Phase 2)
Für den ca. 6 ha großen Altstandort "Ehemalige Varta-Insel" in Hagen sind die gutachterlichen Leistungen zur Sanierungsuntersuchung sowie zur Erstellung eines Sanierungsplans gemäß BBodSchG (Phase 1) sowie optional die gutachterlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Sanierung zu erbringen (Phase 2).
Dieckstraße 42 58089 Hagen
Die hier im Rahmen der Phase 1 ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Projekteinarbeitung sowie die Planung, Vorbereitung, Begleitung und Auswertung der Sanierungsuntersuchung. Darüber hinaus beinhaltet diese Phase die Erstellung eines Sanierungsplanes zur Sanierung der Varta-Insel. Diese Leistungen werden als Phase 1 fest beauftragt.
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Die Phase 1 beinhaltet im Wesentlichen:
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1. Projekteinarbeitung und Defizitanalyse
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2. Untersuchungskonzept für die Sanierungsuntersuchung
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3. Arbeits- und Sicherheitsplan
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4. Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Fremdleistungen
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5. Koordination und Begleitung der Durchführung von Fremdleistungen
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6. Kosten- und Terminverfolgung
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7. Zusammenfassender Abschlussbericht der Sanierungsuntersuchung inklusive Materialmanagementkonzept
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8. Sanierungsplan
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9. Besprechungstermine/Stundensätze/Fahrtkosten auf Anforderung des Auftraggebers (AG)
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Die Phase 2 (Option) beinhaltet im Wesentlichen:
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1. Ausführungsplanung zur Sanierung
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2. Aktualisierung A+S- und Erstellung SiGe-Plan
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3. Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Fremdleistungen
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4. Bauoberleitung
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5. Örtliche Bauüberwachung/fachgutachterliche Begleitung
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6. Sicherheits- und Gesundheitskoordination
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7. Abschlussdokumentation
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8. Besprechungstermine/Stundensätze/Fahrtkosten auf Anforderung des AG
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Die gutachterlichen Leistungen im Rahmen der Ausführungsplanung und der Sanierungsmaßnahmen können erst nach Abschluss der Sanierungsuntersuchung und -planung beauftragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf eine Beauftragung des Leistungsumfangs der Phase 2.
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Die Phase 2 beinhaltet im Wesentlichen:
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1. Ausführungsplanung zur Sanierung
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2. Aktualisierung A+S- und Erstellung SiGe-Plan
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3. Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Fremdleistungen
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4. Bauoberleitung
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5. Örtliche Bauüberwachung/fachgutachterliche Begleitung
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6. Sicherheits- und Gesundheitskoordination
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7. Abschlussdokumentation
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8. Besprechungstermine/Stundensätze/Fahrtkosten auf Anforderung des AG
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Wir weisen darauf hin, dass die Maßnahme grundsätzlich auch vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19 Pandemie durchzuführen ist, sofern die aktuelle Rechtslage den vertragsgemäßen Leistungen nicht entgegensteht.
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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur COVID-19 Pandemie.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gutachterliche Leistungen zur SU/SP (Phase 1)
Postanschrift: Huyssenallee 52 - 56
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Teilnahmeantrags/Angebotes. Informationen zu der vom AAV (oder ggfs. durch den AAV beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte entnehmen Sie bitte dem VHB-Formular 312a/322a Information DSGVO.
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Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
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Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert. In den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern/Bietern weitere Projektinformationen und die Zuschlagskriterien mitgeteilt.
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Nach Angebotsabgabe erhalten ausgewählte Bieter die Möglichkeit, ihr Angebot beim AAV in einer Präsentation vorzustellen. Eine Einladung hierzu erfolgt voraussichtlich in der 16. KW 2023. Die Anzahl der Bieter, die zu Präsentationsterminen eingeladen werden, ist auf 3 begrenzt (s. Ziffer III.2.2).
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Den ausgewählten Bietern, die keinen Zuschlag auf ihr eingereichtes Angebot erhalten, wird für die Angebotserstellung eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal 1.500,00 EUR (brutto) gewährt.
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Der unter II.1.5 geschätzte Auftragswert von 0,01 EUR ist nicht relevant. Es wird auf die Angabe des geschätzten Auftragswertes verzichtet.
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Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum Teilnahmewettbewerb sowie jegliche Kommunikation sind ausschließlich in schriftlicher Form über die auf dem Vergabemarktplatz NRW eingerichtete Bieterkommunikation an den AAV zu stellen.
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Die gesamte schriftliche und mündliche Verfahrens- sowie die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgen in deutscher Sprache.
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Wir machen darauf aufmerksam, dass die weiteren abrufbaren Unterlagen, die die Angebotserstellung betreffen, noch nicht zwingend relevant sind für die erste Stufe des Verfahrens, den Teilnahmewettbewerb. Es mag geboten sein, sich bereits auch mit diesen Unterlagen zu befassen. Eine Bearbeitung und/oder Einreichung ist jedoch nicht erforderlich und wird auch nicht gewünscht. Die Veröffentlichung erfolgt allein nach Maßgabe der Regelung des § 41 Abs. 1 VgV, wonach die Bereitstellung sämtlicher Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt erfolgen muss.
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Eventuelle Aufklärungsgespräche werden - in Abhängigkeit von den gültigen COVID-19-Pandemie-Regelungen - ggf. in elektronischer Weise durchgeführt.
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Wir weisen darauf hin, dass die Maßnahme grundsätzlich auch vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19 Pandemie durchzuführen ist, sofern die aktuelle Rechtslage der vertragsgemäßen Leistungen nicht entgegensteht.
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Wir empfehlen den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung das vorhandene Gelände in Augenschein zu nehmen. Ortsbesichtigungen können nach vorheriger Terminabstimmung mit der Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH durchgeführt werden. Ortsbesichtigungen im Rahmen der Angebotserstellung werden nicht vergütet. Ansprechpartner: HIG, Herr Burkhard Schwemin (Tel.: 02331/80 999 25 oder ).
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Bekanntmachungs-ID: CXPNYMNDS8Q
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
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Gegen die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
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