Sanierung Verwaltungsgebäude Altendorfer Straße 103, 45143 Essen, Generalplanerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-223
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Verwaltungsgebäude Altendorfer Straße 103, 45143 Essen, Generalplanerleistungen
Die Stadt Essen beabsichtigt die Sanierung des ehemaligen Verwaltungsgebäudes des Unternehmens ThyssenKrupp an der Altendorfer Straße 103. Nach Abschluss der Sanierung sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes ihren Dienst im o.g. Gebäude aufnehmen.
Gegenstand des VgV-Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen.
Verwaltungsgebäude ThyssenKrupp Altendorfer Straße 103 45143 Essen
LB1: Objektplanung Gebäude und Innenräume
§§ 33 ff. HOAI/ Grundleistungen LPh 1-9 und Besondere Leistungen.
LB2: Fachplanung Tragwerksplanung
§§ 38 ff. HOAI/ Grundleistungen LPh 1-6.
LB3: Fachplanung Technische Ausrüstung
§§ 53 ff. HOAI/ Grundleistungen (Anlagengruppen 1-8) LPh 1-9 und Besondere Leistungen.
LB4: Bauordnungsrechtlicher Brandschutz
AHO-Heft Nr. 17/ Regelleistungen LPh 1-8..
LB5: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
AHO-Heft Nr. 15/ Grundleistungen.
LB6: Fachplanung Schadstoffsanierung
in Anlehnung an die HOAI/ Grundleistungen LPh 1-9 und Besondere Leistungen.
Vorgesehen ist eine leistungsbildübergreifende stufenweise Beauftragung wie folgt:
- Stufe 1: LPh 1-3,
- Stufe 2: LPh 4-5,
- Stufe 3: LPh 6-9.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der öffentliche Auftraggeber überprüft gemäß §§ 42 VgV die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand
der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise müssen bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden oder Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind als ins Deutsche übersetzte Fassung vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweis zu verlangen.
1. Aktueller Handelsregisterauszug, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bieter stammt, vorgesehen ist.
2. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die geforderten Unterlagen einzureichen. Die Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen/ Erklärung der Bewerbergemeinschaft ist gemeinschaftlich auszufüllen.
3. Im Falle der Eignungsleihe ist die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer einzureichen.
4. Erklärung zu zwingenden/ fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB).
5. Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise müssen bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden oder Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind als ins Deutsche übersetzte Fassung vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweis zu verlangen.
1. Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssummen oder entsprechende Eigenerklärung, wonach im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
2. Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Deckungssummen von mindestens 3.000.000 EUR je Schadensfall für Personenschäden und 3.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, jährlich zweifach maximiert. Eine Eigenerklärung, wonach im Auftragsfall eine Versicherung im obigen Sinne abgeschlossen wird, muss mindestens eingereicht werden.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise müssen bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden oder Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind als ins Deutsche übersetzte Fassung vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweis zu verlangen oder einzuholen.
1. Nachweis über die berufliche Befähigung der für das Projekt vorgesehenen Projektleitungen.
2. Vergleichbare Referenzprojekte.
Mindestens zwei Referenzen des Generalplaners, die folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
- Planung und Umsetzung einer Sanierung im Bestand, welche vorzugsweise, aber nicht zwingend, in Bauabschnitten umgesetzt wurde und/ oder
- Planung und Umsetzung einer Sanierung im Bestand, welche vorzugsweise, aber nicht zwingend, zu Teilen im laufenden Betrieb umgesetzt wurde
- Öffentlicher Auftraggeber oder vergleichbar (z.B. Körperschaft des öffentlichen Rechts)
- Fertigstellung der Maßnahmen (= abgeschlossene LPh 8) nach dem 01.01.2013
- mindestens Zuordnung zur Honorarzone III gemäß § 34 HOAI 2009 oder § 35 HOAI 2013
- mindestens Erbringung von 4 Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß § 33 HOAI 2009 oder § 34 HOAI 2013
- Netto-Herstellungskosten (KG 300+400) betragen mindestens 3.000.000,00 Euro.
Mindestens zwei Referenzen aus dem Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS/ ELT), die folgende Bedingungen erfüllen müssen:
- Planung und Umsetzung einer Sanierung im Bestand, welche vorzugsweise, aber nicht zwingend, in Bauabschnitten umgesetzt wurde und/ oder
- Planung und Umsetzung einer Sanierung im Bestand, welche vorzugsweise, aber nicht zwingend zu Teilen im laufenden Betrieb umgesetzt wurde
- Öffentlicher Auftraggeber oder vergleichbar (z.B. Körperschaft des öffentlichen Rechts)
- Fertigstellung der Maßnahme (= abgeschlossene LPh 8) nach dem 01.01.2013
- mindestens Zuordnung zu Honorarzone II gemäß § 54 HOAI 2009 oder gemäß § 56 HOAI 2013
- mindestens Erbringung von 4 Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß § 53 HOAI 2009 oder gemäß 55 HOAI 2013
- die Netto-Herstellungskosten (KG 400) betragen mindestens 400.000,00 Euro für HLS (AG 1, 2, 3, 7) und 400.000,00 Euro für ELT (AG 4, 5, 6, 8).
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 75 Abs. 1 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt/ Architektin" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Der Nachweis (z.B. Mitgliedschaft in einer Architektenkammer) ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Auswärtige Bewerber/ -innen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und sie eine/n verantwortliche/n Berufsangehörige/n im vorstehenden Sinne benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Ausschließlich unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ können Sie Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Es besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Registrierung (Internetzugang und E-Mailadresse erforderlich), um über die auch laufende Kommunikation und ggf. Änderungen in den Vergabeunterlagen informiert zu werden. Ein Abruf der Unterlagen ist auch ohne Registrierung möglich.
Die Terminangaben für das nachfolgende Verhandlungsverfahren (Verfahrensteil "Angebotsphase") sind vorläufig und können ggf. noch angepasst werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRVY1RD56030
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html