Rahmenvertrag Bereitstellung von Farb-Multifunktionsgeräten (MFP) für Freiburger Schulen (59283675) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023002901
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Bereitstellung von Farb-Multifunktionsgeräten (MFP) für Freiburger Schulen (59283675)
Bereitstellung von Farb-Multifunktionsgeräten (MFP) für Freiburger Schulen (59283675). Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer/in für die Laufzeit von 60 Monaten.
Die Stadt Freiburg beabsichtigt die Neuausstattung aller bezugsberechtigten Schulen mit fabrikneuen Multifunktionsgeräten eines Herstellers bzw. Anbieters. Insgesamt handelt es sich dabei um 70 Schulen aller gängigen Schulformen, inklusive Berufsschulen. Die zu installierende Menge von 179 Multifunktionsgeräten, wird mit leichten Anpassungen gegenüber der heutigen IST-Situation weitestgehend 1:1 ausgetauscht.
Der geplante Rahmenvertragsstart ist derzeitig zum 1. September 2023 angedacht und der damit einhergehende Rollout soll im Zeitraum der Sommerferien 2023 vollzogen werden, um den laufenden Schulbetrieb zum Start des neuen Schuljahres 2023/2024 nicht zu stören. Die initiale Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt 60 Monate und innerhalb dieser Laufzeit muss die Möglichkeit bestehen, dass nach dem initialen Massenrollout und bei entsprechendem Bedarf der Schulen, weitere Geräte zu den Konditionen aus dem Warenkorb nachgefordert werden können.
Freiburg i.Br.
Rahmenvertrag Bereitstellung von Farb-Multifunktionsgeräten (MFP) für Freiburger Schulen, genaue Beschreibung siehe II.1.4)
Verlängerungsoption um weitere 12 oder ggf. 24 Monate, siehe Leistungsbeschreibung Punkt 4.5
Verlängerungsoption siehe II.2.7)
Beginn Rahmenvertrag 01.09.2023, Laufzeit 60 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß §§ 45, 46 VgV und §§ 123, 124 GWB entsprechend 124_LD (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Gewerbezentralregisterauszug, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft).
(2) Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (VHB-Formblatt 235). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmer, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters) sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (VHB-Formblatt 236).
(3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (VHB-Formblatt 234).
Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt 001 Stadt-FR (Nachweisliste UVgO/VgV) ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird. Unabhängig davon sind von jedem Mitglied die Nachweise gemäß Ziffer (4) und (5) vorzulegen.
(5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Formblatt 004 Stadt-FR).
(6) Referenzen inkl. Ansprechpartner mit Kontaktdaten:
Referenzen für ähnliche Projekte, ähnliche Größe/Umfang bei 2 Projekten muss
nachgewiesen werden, vgl. LV
(7) Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische
Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot)
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden.
Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Formblatt 001 Stadt-FR (Nachweisliste UVgO/VgV).
Siehe III.1.1)
Siehe III.1.1)
keine
Abschnitt IV: Verfahren
Vorinformation vom 22.02.2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg http://regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich.
Die Angebotsabgabe darf ausschließlich elektronisch erfolgen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 07.06.2023, 12:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de