Betreuungsdienstleistung Notunterkunft Schöppingen Referenznummer der Bekanntmachung: VA23-006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bezreg-muenster.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuungsdienstleistung Notunterkunft Schöppingen
Betreuungsdienstleistungen in der Notunterkunft Schöppingen des Landes NRW
Notunterkunft Schöppingen Berliner Str. 30 48624 Schöppingen
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Betreuungsdienstleistungen in der Notunterkunft Schöppingen des Landes NRW in der Zeit vom 01.06.2023 - 31.12.2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund des anhaltenden hohen Zustroms von Flüchtlingen nach NRW und der damit einhergehenden Verpflichtung des Landes NRW sämtliche Flüchtlinge in einer menschenwürdigen Weise unterzubringen, ist kurzfristig entschieden worden, die NU Schöppingen weiter zu betreiben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe European Homecare GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.eu-homecare.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDVY1RJ4L6V0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.