ABS/NBS Karlsruhe -Basel, PfA 8.1 Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, PfA 8.1
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, PfA 8.1
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, PfA 8.1
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, PfA 8.1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, PfA 8.1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 146-65 - Die am 20. Juni 2022 angezeigten Leistungen enthalten die weiterhin notwendige Unterstützung der Kooperationsgemeinschaft Umwelt (KGU) im Auftrag des Generalplaners SWECO GmbH bei der Bearbeitung komplexer und vielseitiger Themen bei der Fortschreibung und Fertigstellung der technischen Planung im PfA 8.1. Der Umfang dieser Leistungen war zum Zeitpunkt der Fortschreibung NA 146-13 im Jahr 2015 in dieser Größenordnung weder vorherzusehen noch bei sorgfältiger Vorbereitung vorauszusagen und konnte nicht in die ursprüngliche Bearbeitung eingeplant werden.
Bei dem mit der SWECO GmbH geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag über eine generalunternehmerische Tätigkeit. Der Auftragnehmer und seine Nachunternehmer schulden dabei als werkvertraglichen Erfolg die Erstellung der vollständigen genehmigungsfähigen Planfeststellungsunterlagen, sowie der Entwurfsplanung. Die Beantwortung neuer Anfragen aus der technischen Planung und von Dritten, sowie die kontinuierliche Bearbeitung von Schnittstellenthemen mit dem AG und dem technischen Planer, ändert nichts an der Identität der ausgeschriebenen und beauftragten Leistungen. Sie sorgt vielmehr für den erfolgreichen Abschluss des abgeschlossenen Werkvertrages.
Sowohl die vergebene Hauptleistung als auch der Bereich, über den sich der Vertrag erstreckt, bleiben gleich.
Die zunehmende Anzahl an Anfragen und Schnittstellenthemen im Umweltbereich aus der technischen Planung und von Dritten ist maßgeblich der Tatsache geschuldet, dass die Planfeststellungsunterlagen bereits 2014 erstellt wurden, neue Zugzahlungen 2016 eingearbeitet wurden, 2017 offengelegt wurden, Ende 2019 der Erörterungstermin stattfand und 2021 erneut in die Offenlage gingen. Hieraus resultiert das Erfordernis der Einarbeitung mehrerer Aktualisierungen von Grundlagen, die der technischen Planung und Umweltplanung dienen. Der Umfang der Änderungen führt zu einem hohen Abstimmungs- und Koordinationsbedarf zwischen den Projektbeteiligten, dem Generalpartner und seinen Nachunternehmen gerecht werden zu müssen. Die dazu erforderlichen zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Fortschreibung NA 146-13 weder vorherzusehen, noch bei sorgfältiger Vorbereitung vorauszusagen und konnten nicht in die ursprüngliche Bearbeitung eingeplant werden.