Kryoteststand Quantencomputing-Initiative DLR2022Q
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kryoteststand Quantencomputing-Initiative DLR2022Q
Im Innovationszentrum Hamburg werden in einem vom DLR zur Verfügung gestellten Reinraum Quantencomputer mit der Ionenfallen-Technologie in Zusammenarbeit von Industrie und DLR gebaut. Für die Ausstattung des neuen Reinraums wird ein spezifischer Maschinenpark zur Herstellung, Bearbeitung und Integration von Ionenfallenchips und verwandten Quantentechnologien beschafft. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein Kryoteststand für Voruntersuchungen und Komponententests beschafft. Die Tests umfassen unter anderem Untersuchungen an vorhandenen SPADs (entwickelt für Raumtemperatur) und modifizierten SPADs (Single-photon avalanche diodes) für Kryotemperaturen, mechanischen Stressuntersuchungen und Wärmeleitungsuntersuchungen.
Hamburg.
Im Innovationszentrum Hamburg werden in einem vom DLR zur Verfügung gestellten Reinraum Quantencomputer mit der Ionenfallen-Technologie in Zusammenarbeit von Industrie und DLR gebaut. Für die Ausstattung des neuen Reinraums wird ein spezifischer Maschinenpark zur Herstellung, Bearbeitung und Integration von Ionenfallenchips und verwandten Quantentechnologien beschafft. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein Kryoteststand für Voruntersuchungen und Komponententests beschafft. Die Tests umfassen unter anderem Untersuchungen an vorhandenen SPADs (entwickelt für Raumtemperatur) und modifizierten SPADs (Single-photon avalanche diodes) für Kryotemperaturen, mechanischen Stressuntersuchungen und Wärmeleitungsuntersuchungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister: Aktueller Auszug aus dem Han-delsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug darf zum Zeitpunkt des Fristendes nicht älter als drei Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument. Ausländische Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitz-staates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
- Eigenerklärung zu den Ausschlußgründen und der Selbstreinigung gem. §§ 123, 124, 125 GWB.
- Eigenerklärung Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen,
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG.
- Firmenprofil mit folgenden Angaben:
• Datum der Unternehmensgründung
• Standorte des Unternehmens
• Rechtsform des Unternehmens
• Kundenspektrum
• Beschreibung des Kerngeschäftes.
- Erklärung einer Bietergemeinschaft,
- Verpflichtungserklärungen der Unter-auftragnehmer und der Eignung leihenden Unternehmen,
- Eigenerklärung „BMWK-Russland“.
Es ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2021 2020 abgeschlossen wurden, einzureichen.
- Bieter müssen eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis in Höhe von mindestens 1 Mio. € für Personenschäden und 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden nachweisen. Der Nachweis wird erbracht durch Eigen-erklärung im Eignungsformblatt unter Ziffer II. 2.) sowie die Vorlage eines vom Versiche-rer ausgestellten Versicherungsnachweises oder einer schriftlichen Erklärung des Versi-cherers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung entsprechend der Bekannt-machung abzuschließen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein. Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
- Erklärung zur Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes: Deutsch ist, d.h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher Sprache erfolgt.
-
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in § 160 GWB:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.