Projekt Klimaneutralität Sportzentrum Winterberg Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe KNull SZW
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Meschede
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59872
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.VELTINS-EisArena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Klimaneutralität Sportzentrum Winterberg
Die Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH (kurz: "SWH") ist eine kommunale Beteiligungsgeseellschaft der Stadt Winterberg und des Hochsauerlandkreises. Die Gesellschaft betreibt die Kunsteisbahn in Winterberg ("VELTINS-EisArena"), auf der nationale und internationale Wettbewerbe ausgetragen werden. Die VELTINS-EisArena ist die bekannteste deutsche Eisbahn und WM-Sportstätte.
Die SWH beabsichtigt, die VELTINS-EisArena kllimaneutral zu betreiben. Dazu ist es erforderlich, Anlagen zu errichten, mit denen erneuerbare Energie erzeugt und für den Betrieb der Kunsteisbahn bereitgestellt werden kann. Die Verpachtung der Flächen am Standort der VELTINS-EisArena über einen Zeitraum von 25 Jahren an einen Vertragspartner, der diese Anlagen errichtet, betreibt und die erforderliche Energie an die SWH für eine feste Vertragslaufzeit von 5 Jahren (mit Verlängerungsoption für weitere 5 Jahre) liefert, ist Gegenstand des ausgeschriebenen Loses 1.
Los 2 umfasst verschiedene Gegenstände eines Sponsoringvertrages. Dazu zählen die Nutzung der Namensrechte und Werbeflächen an der schnellsten Kurve in der VELTINS-EisArena, Online- und Offline-Werbemaßnahmen, Netzwerk-Möglichkeiten auf Veranstaltungen, die Vermarktung von TV-Werberechten, Livestream-Angeboten und Events an und um die VELTINS-EisArena und Aftersales-Bausteine.
Verpachtung von Standortflächen, Energielieferung
Winterberg 59955 Winterberg
Gegenstand des Loses 1 sind vier Leistungselemente:
(1) Verpachtung von Flächen, die am Standort der Veltins-EisArena in Winterberg für die Errichtung von PV-Anlagen genutzt werden können, für einen Zeitraum von 25 Jahren
(2) Planung und Errichtung der PV-Anlagen einschließlich der Infrastrukturanbindung an das örtliche Netz
(3) Betrieb der PV-Anlagen
(4) Lieferung von ca. 1,5 Millionen kWh/anno an die Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH für den Betrieb der Kunsteisbahn und aller Nebenanlagen und -einrichtungen, für einen Zeitraum von 5 Jahren, mit einer Option zugunsten des Auftraggebers auf Verlängerung um fünf Jahre
Die vorgenannten Leistungselemente werden wie folgt konkretisiert, weitere Informationen werden den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten zur Verfügung gestellt:
Zu (1): Am Standort der Kunsteisbahn in Winterberg sind fünf Potenzialflächen vorhanden, die als Standorte für die Errichtung von PV-Anlagen genutzt werden können:
- Parkplatz Kappe mit einer Fläche von 0,20 ha
- Veltins Kreisel mit einer Fläche von 0,20 ha
- Ausgleichsfläche Kurve 9 mit einer Fläche von 1,00 ha
- Vereinsparkplatz mit einer Fläche von 0,17 ha
- Zielfläche mit einer Fläche von 0,4 ha
- weitere Dachflächen mit einer Gesamtfläche von 0,3 ha
Die Gesamtfläche der vorgenannten Teilflächen beläuft sich auf 2,3 ha.
Zu (2): Die Teilfläche Veltins Kreisel mit 0,20 ha ist zeitlich vorrangig mit einer PV-Anlage zu überdachen. Die Dachkonstruktion muss eine Folie zur Abdichtung gegen Niederschläge integrieren. Die PV-Anlage auf dieser Teilfläche soll gleichzeitig die Funktion einer Überdachung der in diesem Bereich befindlichen Zuschauerränge haben. Dieser Teilabschnitt ist baulich bis spätestens zum Ende des Monats Oktober 2023 abzuschließen. Die übrigen Teilflächen sind abschließend zu errichten bis zum Ablauf des Jahres 2024.
Das für die Errichtung und den Betrieb erforderliche Baurecht ist geschaffen worden beziehungsweise wird vorhanden sein. Es ist an die Bedingung gebunden, dass die Betreibergesellschaft der Kunsteisbahn mindestens 50 % der erzeugten elektrischen Leistung abnimmt und standortbezogen für den Betrieb verwendet.
Zu (3): Die PV-Anlagen sind insgesamt spätestens bis zum Ablauf des Jahres 2024 in Betrieb zu nehmen.
Zu (4): Die vertraglich vereinbarte Lieferung der erzeugten Energie beginnt ab dem 01.01.2025. Nach eigener Berechnung des Auftraggebers kann auf den Teilflächen über Photovoltaikanlagen eine elektrische Leistung von circa 2,5 Millionen kWh/anno erzeugt werden. Daran knüpft die Anforderung an, dass ca. 1,5 Millionen kWh jährlich über einen Zeitraum von 5 Jahren erzeugt und bereitgestellt werden müssen. Der Auftraggeber hat eine Option auf Verlängerung des Stromliefervertrages für einen Zeitraum von weiteren 5 Jahren.
Die Vertragsdauer des Pachtvertrages kann durch Ausübung einer einseitigen Option zugunsten des Auftraggebers (Verpächters) einmalig um 60 Monate verlängert werden.
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit erfüllt.
3. Stufe: Bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber, welche die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl der Bewerber, welche zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aufgefordert werden, auf Basis der unter Ziff. III.1.3 geforderten Angaben zu den Referenzen. Es werden diejenigen Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb eingeladen, die nach den vorgelegten Angaben zu den Referenzen im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Dabei ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern der Grad ihrer Vergleichbarkeit mit den unter Ziff. II.2.4) genannten Leistungen entscheidend. Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mit den eingereichten Referenzen die erfolgreiche Erbringung von quantitativ und qualitativ vergleichbaren Aufgabenstellungen nachweisen kann.
Sponsoringleistungen
Winterberg 59955 Winterberg
Los 2 umfasst verschiedene Gegenstände eines Sponsoringvertrages. Dem Vertragspartner wird
- das Recht eingeräumt, die längste und schnellste, für die Wettbewerbe entscheidene Kurve mit seinem Namen zu versehen, Werbeflächen in diesem Bereich der VELTINS-EisArena zu nutzen,
- Online- und Offline-Werbemaßnahmen durchzuführen,
- Incentive-Bausteine anzubieten (Bahnführungen, Taxibob etc.),
- Netzwerk-Möglichkeiten auf Veranstaltungen in Richtung Sport, Politik und attraktiven Partnern der VELTINS-EisArena zu nutzen,
- TV-Werberechte, Livestream-Angebote und Events an und um die VELTINS-EisArena und Aftersales-Bausteine zu nutzen und zu vermarkten.
Die Vertragsdauer des Pachtvertrages kann durch Ausübung einer einseitigen Option zugunsten des Auftraggebers (Verpächters) einmalig um 60 Monate verlängert werden.
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit erfüllt.
3. Stufe: Bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber, welche die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl der Bewerber, welche zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aufgefordert werden, auf Basis der unter Ziff. III.1.3 geforderten Angaben zu den Referenzen. Es werden diejenigen Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb eingeladen, die nach den vorgelegten Angaben zu den Referenzen im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Dabei ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern der Grad ihrer Vergleichbarkeit mit den unter Ziff. II.2.4) genannten Leistungen entscheidend. Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mit den eingereichten Referenzen die erfolgreiche Erbringung von quantitativ und qualitativ vergleichbaren Aufgabenstellungen nachweisen kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmaantrag folgende Eigenerklärungen abzugeben bzw. Unterlagen einzureichen:
1) Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil (Eigenerklärung in Vordruck 1 der Anlage TNA);
2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 Abs. 1 und 4, 124 GWB (Vordruck 2 in Anlage TNA) oder - soweit die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nicht abgegeben werden kann - Eigenerklärung zu Maßnahmen zur Selbstreinigung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus § 125 Abs. 1 S. 1 GWB (kein Vordruck);
3) Eigenerklärung über die vollständige Zahlung von Steuern und Abgaben (Vordruck 3 in Anlage TNA)
4) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU nach VHB NRW (Anlage Formular 523 EU)
Bewerbergemeinschaften natürlicher und/ oder juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die vorgenannten Bedingungen erfüllt.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben auf Eigenerklärungen durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
1) Eigenerklärung zu Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck 4 in Anlage TNA);
2) Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Deckungssummen für das Los 1 i. H. v. mindestens 10 Mio. EUR, für das Los 2 i. H. v. mindestens 1 Mio. EUR, zweifach maximiert pro Jahr durch Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers (nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Kopie ausreichend), (Vordruck 4 in Anlage TNA)
Bewerbergemeinschaften natürlicher und/ oder juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die vorgenannten Bedingungen erfüllt.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben auf Eigenerklärungen durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Beruft sich ein Bewerber für die nachzuweisende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten, hat er mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen (Formular 532 EU), aus der hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 SektVO). Entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe ist mit dem Angebot ferner eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bieters und des Dritten für die Auftragsausführung vorzulegen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Als Mindestbedingung werden für das Los 1 kumulierte Umsätze aus den letzten drei Geschäftsjahren in Höhe von 15 Mio. EUR (netto) gefordert.
1) Für Teilnahmeanträge zu Los 1:
Referenzen über erfolgreich durchgeführte Projekte mit Merkmalen, die den mit Los 1 ausgeschriebenen Leistungen qualitativ und quantitativ vergleichbar sind (Vordruck 5 in Anlage TNA). Nicht erforderlich ist dabei, dass das referenzierte Projekt auf der Grundlage eines Pachtvertrages durchgeführt wurde; das der Errichtung und dem Anlagenbetrieb zugrunde liegende Nutzungsrecht ist vielmehr ohne Bedeutung und kann bei der Beschreibung ausgeklammert werden. Nachvollziehbar und detailliert zu beschreiben sind
- die technischen Merkmale der realisierten Anlagen,
- die Baukosten (der Kostengruppen 300 und 400) sowie
- die kaufmännischen Konditionen, die dem Auftraggeber / Abnehmer für die Lieferung der erzeugten Energie eingeräumt wurden. Soweit diese nicht offengelegt werden dürfen, ist zu bestätigen, dass jedenfalls eine mehrjährige, mindestens 5-jährige Festlegung einer Vergütung für die Energielieferung vereinbart wurde.
2) Für Teilnahmeanträge zu Los 2:
Referenzen über erfolgreich durchgeführte Projekte mit Merkmalen, die den mit Los 2 ausgeschriebenen Leistungen qualitativ und quantitativ vergleichbar sind (Vordruck 5 in Anlage TNA). Damit ist gemeint, dass die Referenzbeschreibung aufzeigen muss,
- welche Sponsoringleistungen über welchen Zeitraum erbracht wurden,
- ob und ggf. welche inhaltlich/thematische Verbindung die Sponsoringleistungen mit dem Ziel einer klimaneutralen Wirtschaft, Technik oder Gesellschaft hatten und
- welche auf das Sponsoring plausibel zurückzuführenden positiven Auswirkungen unmittelbar oder mittelbar zugunsten des Auftraggebers eingetreten sind.
Für die Referenzen zu beiden Losen:
1. In den Referenzen sind der Ausfrührungszeitraum zu nennen, der nicht weiter zurück liegen darf als maximal 3 Jahre, gerechnet ab Anfang 2023. Das referenzierte Projekt muss frühestens im Januar 2020 begonnen worden sein.
2. Zu nennen sind für jede Referenz ein Ansprechpartner mit Name und Telefonnummer sowie Email-Adresse.
Für die Referenzen zu Los 1: Das referenzierte Projekt muss die Erzeugung und Lieferung von "grünem Strom" zum Gegenstand gehabt haben.
Die Ausführung der Bauleistungen des Loses 1 am Standort der VELTINS-EisArena für die Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen (PV-Anlagen) muss bis spätestens zum 31.12.2024 beendet sein. Bereits bis zum Ende des Monats Oktober 2023 muss die Teilfläche des Veltins-Kreisels überdacht und müssen die PV-Anlagen dort errichtet sein.
Die Inbetriebnahme aller Anlagen muss bis spätestens zum 31.12.2024 erfolgen. Die Energielieferung muss am 01.01.2025 beginnen.
Die Einhaltung dieser Termine ist eine entscheidende Bedingung für die Zuschlagserteilung im Los 1. Der Vertrag wird eine Vertragsstrafe für den Falle der Nichterfüllung dieser Pflicht regeln. Zudem hängt die Bewilligung öffentlicher Fördermittel von der Einhaltung dieses Endtermins ab, sodass im Falle der Nichterfüllung der darauf gerichteten Förderbedingung ein Widerruf der Zuwendungsentscheidung und eine Rückforderung der Fördermittel zu erwarten ist. Der dadurch entstehende Schaden wäre durch den Auftragnehmer zu ersetzen (ggf. in Anrechnung auf die Vertragsstrafe).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerber können Fragen bis spätestens zum (Ablauf des) 09.06.2023 stellen. Später gestellte Frage werden möglicherweise nicht rechtzeitig vor Ablauf der für die Abgabe von Teilnahmeanträgen gesetzten Frist (21.06.2023, 12:00 Uhr) beantwortet und/oder führen nicht nicht zu einer Verlängerung dieser Frist (§ 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV).
2. Bewerber erhalten für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren keine Aufwandsentschädigung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0W6JVW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bmrs.nrw.de
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB von folgenden Voraussetzungen abhängt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB [Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist] bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Im Übrigen wird auf die in Ziffer VI.4.1 angegebene Stelle verwiesen, von der weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeholt werden können.