Uniersitätsklinikum Münster - 2750 MedForCe -763 Neubau eines Medizinischen Forschungszentrums- G37 Laborbau Sterilisatoren Referenznummer der Bekanntmachung: 2750_17_763-G37
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Abschnitt II: Gegenstand
Uniersitätsklinikum Münster - 2750 MedForCe -763 Neubau eines Medizinischen Forschungszentrums- G37 Laborbau Sterilisatoren
Bereitstellung und betriebsbereite Installation von Sterilisatoren
Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5 48149 Münster
Gegenstand der Vergabe ist die Bereitstellung und betriebsbereite Installation von 5 Sterilisatoren in zwei zusammenhängenden Neubau-Gebäudekomplexen, dem MedForCe und dem BBIM.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/Bieter bzw. das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers/ Bieters nachzuweisen.
Zu diesem Zweck hat der Bewerber/Bieter bzw. das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft eine Kopie der Eintragung vorzulegen und eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Der Nachweis kann auch mittels Eintrags im Präqualifikationsverzeichnis oder einem gleichwertigen Verzeichnis gemäß § 6b EU Abs. 1 VOB/A geführt werden.
Erklärung zu den Ausschlussgründen
Der Bewerber / Bieter bzw. das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat eine Erklärung zu dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A (§§ 123, 124 GWB) abzugeben.
Der Nachweis kann auch mittels entsprechenden Eintrags im Präqualifikationsverzeichnis oder einem gleichwertigen Verzeichnis gemäß § 6b EU Abs. 1 VOB/A geführt werden.
Falls ein Ausschlussgrund in der Person des Bewerbers / Bieters bzw. des jeweiligen Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft vorliegt, sind dazu entsprechende Angaben zu machen, welche aus Sicht der betroffenen Person trotzdem einen Ausschluss nicht rechtfertigen.
Der Bewerber/Bieter muss die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft mittels Eigenerklärung und/oder Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweisen.
Der Nachweis kann auch mittels entsprechenden Eintrags im Präqualifikationsverzeichnis oder einem gleichwertigen Verzeichnis gemäß § 6b EU Abs. 1 VOB/A geführt werden.
i. Referenzprojekt: mind. drei Unternehmensreferenzen
Erklärung zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren 2020 bis 2022
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft muss für die letzten drei Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 angeben, welchen Gesamtjahresumsatz und welchen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags er/sie erwirtschaftet hat. Die Umsatzangaben hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mittels einer entsprechenden Eigenerklärung nach dem vorgegebenen Formblatt anzugeben.
Die Mindestanforderung für diesen Eignungsnachweis ist erfüllt, wenn der betreffende Bewerber in den vorgenannten Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils einen Mindestjahresumsatz in Höhe von EUR 3.900.000,00 (netto) erzielt hat.
Erklärung zur Berufs-/Haftpflichtversicherung
Der Bewerber muss spätestens mit Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von
mindestens EUR 2.500.000,00 für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie in Höhe von mindestens EUR 500.000,00 für Vermögensschäden je Schadensfall verfügen (Mindestanforderung).
Zum Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist neben der entsprechenden Erklärung gemäß dem vorgegebenen Formblatt ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit den zuvor genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, vorzulegen.
Angabe von drei Referenzen von Sterilisatoren jeweils in Labor- und Forschungsgebäuden davon mindestens 2 Stück mit der Klassifizierung S2 gem. GenTSV und BiostoffVo und einer S3 gem. GenTSV und BiostoffVo in den letzten fünf Jahren in Betrieb genommen. Mindestgröße der Kammer 500 l.
Nachweis über mindestens drei geeignete Referenzen von Sterilisatoren jeweils in Labor- und Forschungsgebäuden, die in den letzten fünf Jahren (2018 - 2022) in Betrieb genommen wurden mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts (Zeitpunkt der Abnahme muss in vorgenannten Zeitraum von fünf Jahren fallen) sowie Leistungsempfängers, der Art der Gebäudenutzung sowie eines Ansprechpartners beim Referenzgeber und dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Beschreibung des Auftragsgegenstandes nach dem Formblatt "Detailangaben Eignung".
Geeignet ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Als Mindestanforderungen müssen von jeder Referenz die nachfolgenden Anforderungen kumulativ erfüllt werden:
(a) Zwei der referenzgegenständlichen Sterilisatoren müssen in Labor- bzw. Forschungsgebäuden mit der Klassifizierung S2 gem. GenTSV und BiostoffVO und einer mit der Klassifizierung S3 gem. GenTSV und BiostoffVo eingerichtet worden sein.
(b) Der referenzgegenständliche Sterilisator muss abgenommen sein und im Realbetrieb eingesetzt werden.
(c) Die referenzgegenständlichen Sterilisatoren müssen eine Mindestgröße der Kammer von 500 l aufweisen.
ii. Erklärung zum geprüften Desinfektionsmittel und -verfahren
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat durch entsprechende Eigenerklärung in dem Formblatt "Eignungsbewertungsmatrix" nachzuweisen, dass seine Produkte der "Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren", Stand 31.10.2017, gem. Ziffer 3.4.2 "Desinfektion von Abfällen" entsprechen
iii. Erklärung zu den Ausschlussgründen
Der Bewerber / das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat unter Verwendung des Formblatts "Eigenerklärung zur Eignung" eine Erklärung zu dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe, abzugeben.
Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 08.04.2022
Bezug: 5. Sanktionspaket, Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Den Vergabeunterlagen liegt eine Eigenerklärung bei, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen ist.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XY1RF6339R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]