Rathauszentrum Rheine - Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathauszentrum Rheine - Bodenbelagsarbeiten
Bodenbeläge
Rathauszentrum Rheine 48431 Rheine
Es wird die Leistung der Bodenbelagsarbeiten für das Gebäude des Rathauszentrums in Rheine ausgeschrieben. Die Leistung beinhaltet Arbeiten in zwei zusammenhängenden Gebäudeteilen, die im laufenden Betrieb umgebaut werden. Lediglich ca. 20?25% der zu sanierenden Fläche sind komplett freigezogen, sodass dort ohne Einschränkungen gearbeitet werden kann. In diesem Gebäudeteil, der bis auf den Rohbau entkernt wird, findet jedoch der größte Teil der Arbeiten statt. Grundsätzlich finden die Arbeiten in mehreren Bauabschnitten statt. Folgende Hauptpositionen bilden näherungsweise die größten Massen des Gewerks Bodenbelagsarbeiten ab:
Hauptmaßnahmen Bodenbeläge:
- Teppichfliesen 4.700 m2
- Kautschuk 640 m2
- Nadelvlies 270 m2
- Sockelleisten Hartholz 3.540 lfdm
- Sockelleisten Kautschuk 860 lfdm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Holthaus GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48432
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.holthaus-rheine.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UY1RZUVMGR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.