Ein Gerätewagen-Transport (GW-T) - Beschaffung Fahrgestell mit Aufbau und Beladung Referenznummer der Bekanntmachung: 01-2023 BDO
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Hall
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwaebischhall.de
Adresse des Beschafferprofils: www.schwaebischhall.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ein Gerätewagen-Transport (GW-T) - Beschaffung Fahrgestell mit Aufbau und Beladung
Ein Gerätewagen-Transport (GW-T) nach DIN EN 1846, E DIN 14502-2
Beschaffung Fahrgestell mit Aufbau und Beladung
74523 Schwäbisch Hall
Beschaffung von einem Gerätewagen Transport, Fahrgestell mit Aufbau, Funk und Beladung nach DIN EN 1846, E DIN 14502-2 für die Freiwillige Feuerwehr in Schwäbisch Hall
siehe Vergabeunterlagen (Bedarfsoptionen werden nicht gewertet)
6 Tage vor Submission sind keine Bieterfragen mehr zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung ins Berufs- und Handelsregister
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung.
Angaben, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Angabe von mindestens 3 aussagekräftigen Referenzen über in den letzten 3 Jahren fertiggestellte vergleichbare Leistungen.
Erforderliche Arbeitskräfte stehen zur Ausführung der Leistung zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)