Trockenbauarbeiten Schule Felix-Klein-Straße
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.duesseldorf.de/vergabe.html
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbauarbeiten Schule Felix-Klein-Straße
Baubeschreibung
Am Schulstandort Georg-Büchner-Gymnasium, Felix-Klein-Straße 3/ Tersteegenstraße 62 in 40474 Düsseldorf wird das Bestandsgebäude umgebaut und brandschutztechnisch saniert. Das erstellte Brandschutzkonzept umfasst u.a. die brandschutztechnische Sanierung von Decken und Wänden sowie den Umbau von Räumen. Dieses soll zu einem großen Teil in Trockenbauweise umgesetzt werden.
Die Arbeiten umfassen u.a.:
Erstellen von Trennwänden
Erstellen von Installationswände
Erstelln von Vorsatzschalen
Herstellen von Öffnungen für Türen und Leitungen
Einbau von Revisionsklappen
Wandverstärkungen für Tafelsysteme
Einbau von Feuerschutzdeckenplatten unter sanierter Betonrippendecke
Einbau von Akustikdeckenplatten
Herstellung von Lichtvouten
Herstellung von Deckensegeln
Die Arbeiten finden im laufenden Schulbetrieb und in drei Bauabschnitten statt. Der 1. Bauabschnitt ist leergezogen. Die Ausschreibung umfasst die Trockenbauarbeiten im 1. Bauabschnitt.
Diese wird voraussichtlich in zwei Losen ausgeschrieben. Jeder Bieter kann sich auf ein Los bewerben. LOS 1/ ca. 2100 m² LOS2/ 1500 m²
Ausführung
voraussichtlich 33.-48. KW 2023
Baubeschreibung
Am Schulstandort Georg-Büchner-Gymnasium, Felix-Klein-Straße 3/ Tersteegenstraße 62 in 40474 Düsseldorf wird das Bestandsgebäude umgebaut und brandschutztechnisch saniert. Das erstellte Brandschutzkonzept umfasst u.a. die brandschutztechnische Sanierung von Decken und Wänden sowie den Umbau von Räumen. Dieses soll zu einem großen Teil in Trockenbauweise umgesetzt werden.
Die Arbeiten umfassen u.a.:
Erstellen von Trennwänden
Erstellen von Installationswände
Erstelln von Vorsatzschalen
Herstellen von Öffnungen für Türen und Leitungen
Einbau von Revisionsklappen
Wandverstärkungen für Tafelsysteme
Einbau von Feuerschutzdeckenplatten unter sanierter Betonrippendecke
Einbau von Akustikdeckenplatten
Herstellung von Lichtvouten
Herstellung von Deckensegeln
Die Arbeiten finden im laufenden Schulbetrieb und in drei Bauabschnitten statt. Der 1. Bauabschnitt ist leergezogen. Die Ausschreibung umfasst die Trockenbauarbeiten im 1. Bauabschnitt.
Diese wird voraussichtlich in zwei Losen ausgeschrieben. Jeder Bieter kann sich auf ein Los bewerben. LOS 1/ ca. 2100 m² LOS2/ 1500 m²
Ausführung
voraussichtlich 33.-48. KW 2023
CPV-Codes:
45324 000 - 4 Gipskartonarbeiten
45000 000 - 7 Bauarbeiten - Trockenbauarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Land: Deutschland
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.