Überwachungsgesamtrechnung Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.31 - 1088/23/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]031
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überwachungsgesamtrechnung
Durchführung der Überwachungsgesamtrechnung einschließlich der
wissenschaftlichen Evaluation der Überwachungsbefugnisse.
Gegenstand des Leistungskatalogs ist die Durchführung der Überwachungsgesamtrechnung einschließlich der wissenschaftlichen Evaluation der Überwachungsbefugnisse in den Sicherheitsgesetzen und der strafprozessualen Überwachungsbefugnisse im Sinne des Koalitionsvertrags.
Dabei soll eine wissenschaftliche und evidenzbasierte Untersuchung erfolgen, die aufzeigt, welche Auswirkungen das Bestehen und die praktische Anwendung der Überwachungsbefugnisse in den dargestellten Gesetzen zurechenbar auf Freiheit und Demokratie haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte einen Nachweis mindestens einer geeigneten Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand dieser Referenz dar.
Zu der Referenz sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannte Referenz:
• Die Referenz darf nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Forschungsprojekte im Bereich Öffentliche/Innere Sicherheit und/oder
o Forschungsprojekte im Bereich des Sicherheitsrechts mit Schwerpunkt auf Überwachungsbefugnissen.
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
• Für die Referenzen ist die Vorlage Referenzen zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte sofern erforderlich mehrfach.
Es ist nur 1 Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Angabe der technischen Fachkräfte
Aufgrund des Umfangs des Leistungsgegenstandes soll die Vergabe an ein wissenschaftliches Team mit folgendem Profil erfolgen:
Das Team soll mindestens aus einer Projektleiterin/einem Projektleiter, einer Stellvertretung sowie einer für das konkrete Vorhaben geeigneten Anzahl (mindestens aber drei) zusätzlicher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bestehen. Weitergehende Vorgaben für die personelle Größe des wissenschaftlichen Teams werden nicht gemacht.
Die Mitglieder des wissenschaftlichen Teams müssen darüber hinaus hinreichend qualifiziert für die Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung sein, d.h. insbesondere die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Machen Sie hierzu bitte in einem selbst erstellten Dokument folgende Angaben zum Projektpersonal:
• Projektleitung und auch dessen Stellvertretung sowie deren Qualifikation und beruflichen Werdegänge mit Angaben über Erfahrung in der Leitung von mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten sowie eine Auflistung einschlägiger Publikationen. Erwartet wird eine, mindestens dem europäischen Qualifikationsrahmen der Stufe 8 entsprechende Qualifikation für den Projektleiter. Für die Stellvertretung genügt eine dem europäischen Qualifikationsrahmen der Stufe 7 entsprechende oder höherwertige Qualifikation. Die Projektleiterin/der Projektleiter sollte darüber hinaus auch mindestens drei Veröffentlichungen (Aufsätze oder Monographien); die Stellvertreterin/der Stellvertreter mindestens eine Veröffentlichung (Aufsatz oder Monographie) in den Bereichen Öffentliche/Innere Sicherheit oder Sicherheitsrecht in anerkannten Fachzeitschriften oder -verlagen vorweisen können.
• Personal, das für Zusammenstellung der Befugnisse, die vergleichende Gewichtung, die Datenerhebung und Auswertung sowie die sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten im Rahmen der Umsetzung der Überwachungsgesamtrechnung einschließlich der Evaluation verantwortlich ist, einschließlich der jeweiligen Qualifikation und Angaben über Erfahrungen bei der Durchführung vergleichbarer Projekte. Erwartet wird eine, dem europäischen Qualifikationsrahmen der Stufe 7 entsprechende oder höherwertige Qualifikation.
Technische Ausstattung
Beschreiben Sie in einem selbst erstellten Dokument die technische Arbeitsausstattung Ihrer Arbeitsplätze. Erwartet werden:
• Voll ausgestattete IT-Arbeitsplätze für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bieters mit Internetzugang, welche wissenschaftliches Arbeiten und den Austausch untereinander - auch in Präsenz - ermöglichen.
• Zugriff der Projektmitarbeitenden auf Fachliteratur sowohl analog als auch digital u.a. zur Recherchezwecken wie beck-online etc.. Sicherstellung der Möglichkeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf Dienstreise und ggf. im Home-Office auch mit mobilen IT-Geräten ohne Einschränkungen arbeitsfähig und telefonisch erreichbar zu sein.
• Anbindung an forschungsrelevante Netzwerke / Einrichtungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.