Sicherheitsdienstleistung NU Mülheim Referenznummer der Bekanntmachung: V006/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.brd.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistung NU Mülheim
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Dienstleistung für Sicherheitsdienstleistungen in der Notunterkunft Mülheim (NU Mülheim) des Landes NRW, in der Flüchtlinge untergebracht werden.
Vertragspartner des Auftragnehmers wird das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
NU Mülheim Parsevalstraße 70 45470 Mülheim an der Ruhr
Die Notunterkunftseinrichtungen (NU), die Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und die Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) sind Einrichtungen des Landes NRW.
Die Einrichtungsleitung obliegt den Beschäftigten der Bezirksregierung Düsseldorf in eigener Zuständigkeit. Die Beschäftigten der Bezirksregierung sind Ansprechperson für alle Beteiligten vor Ort und einzige Verbindungsstelle zur Bezirksregierung Düsseldorf. Die Letztentscheidungskompetenz liegt im Zweifel bei der Einrichtungsleitung.
Der Auftragnehmer gewährleistet die Sicherheit der jeweiligen Aufnahmeeinrichtung, deren ungestörten Betrieb sowie die Sicherheit der dort untergebrachten Personen und der dort Beschäftigten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe KÖTTER GmbH & Co. KG Verwaltungsdienstleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45307
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.koetter.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYRY1RZ1BJVR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.)mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40217
Land: Deutschland