Fokusgruppen zur Untersuchung und Weiterentwicklung der Gleichwertigkeitspolitik Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.31 - 1019/23/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]031
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fokusgruppen zur Untersuchung und Weiterentwicklung der Gleichwertigkeitspolitik
Anwendung der qualitativen Methodik empirischer Sozialforschung von Fokusgruppen mit regionalen Akteuren für die Untersuchung und Weiterentwicklung der Politik für gleichwertige Lebensverhältnisse des Bundes (LOS1) und Mediale Begleitung des Gleichwertigkeitsberichts BMI H II 1 (LOS 2)
Fokusgruppen mit regionalen Akteuren
Mit dem Auftrag werden zwei Anliegen verfolgt. Einerseits sollen Resultate auf empirischer Basis für die Weiterentwicklung der Bundespolitik für gleichwertige Lebensverhältnisse gewonnen werden (Erkenntnisinteresse). Andererseits sollen prioritäre politische Konzepte und Maßnahmen für die Gestaltung guter Lebensbedingungen in den politischen Diskurs eingebracht sowie dem Bund ein Feedback zur Ausrichtung seiner entsprechenden politischen Maßnahmen ermöglicht werden (Diskursinteresse im Sinne von Open Government). Die methodische Umsetzung dieses Erkenntnisinteresses umfasst die Operationalisierung und Umsetzung von Diskursformaten und kommunikativen Prozessen. Im Mittelpunkt soll dabei die unmittelbare Kommunikation mit den für regionale Entwicklungen engagierten Akteuren stehen, um auf diesem Wege Praxisbeispiele und Erfolgsfaktoren für die Entwicklung auf kommunaler und regionaler Ebene zu teilen. Hierfür soll die Sichtweise der lokalen Akteure durch Interviews und Gesprächsformate nach der qualitativen Methode empirischer Sozialforschung von Fokusgruppen zu unterschiedlichen Untersuchungsregionen und Schwerpunktthemen gleichwertiger Lebensverhältnisse durchgeführt werden.
Mediale Begleitung des Gleichwertigkeitsberichts
Videoproduktionen sollen die Diskursformate und kommunikativen Prozesse in Los 1 begleiten, um diese über die wissenschaftliche Analyse hinaus auch für die Online-Kommunikation der Bundesregierung nutzen zu können. Als Videoformate sollen beispielsweise Kurzstatements von Teilnehmenden der Fokusgruppen und Inputs aufgenommen sowie Trailer produziert werden. Diese Formate sollen auf Social-Media-Kanäle ausgerichtet werden und auf die längeren Videos der Fokusgruppengespräche hinführen. Zielgruppe der produzierten Videos sind Fachleute sowie Bürgerinnen und Bürger, die sich mit gesellschaftlichen und politischen Fragestellungen beschäftigen oder lokal/regional engagiert sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen
LOS 1:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Fachliche oder wissenschaftliche Veröffentlichungen, Projektdokumentationen oder Nachweise über erbrachte Aufträge zu:
Anwendung von qualitativen Erhebungs- und Auswertungsmethoden im Bereich gleichwertige Lebensverhältnisse oder regionale Entwicklungen.
Gestaltung von gesellschaftspolitischen Diskursformaten an der Schnittstelle von Politik, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern.
• Die benannten Referenzen müssen in Summe alle Kriterien abdecken.
• Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
LOS 2:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Konzeption, Planung, Umsetzung und Postproduktion von Videoproduktionen von
Gruppenworkshops,
oder Gruppendiskussionen,
oder Interviews
• Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Angabe der technischen Fachkräfte
Los 1
Machen Sie bitte folgende Angaben zum Projektpersonal
• Projektleiterinnen / Projektleiter und deren / dessen Stellvertreterinnen / Stellvertreter sowie deren Qualifikation und berufliche Werdegänge mit Angaben über Erfahrung in der Leitung vergleichbarer Projekte.
• Das für die Projektdurchführung eingeplante wissenschaftliche Personal sowie deren Qualifikation und beruflichen Werdegänge mit Angaben über Erfahrung in der Durchführung vergleichbarer Projekte.
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
• Für das gesamte wissenschaftliche Projektteam ist durch mindestens zwei persönliche Referenzen (fachliche oder wissenschaftliche Veröffentlichungen, Projektdokumentationen oder Nachweise über durchgeführte Projekte) zu belegen, dass die für den Auftrag erforderlichen Qualifikationen vorhanden sind. Dies ist dann der Fall, wenn folgende Erfahrungen nachgewiesen werden:
o Anwendung von qualitativen Erhebungs- und Auswertungsmethoden in gesellschaftspolitischen Themenbereichen, wie z. B. gleichwertige Lebensverhältnisse, regionale Entwicklungen, soziale Disparitäten, gesellschaftliche Teilhabe, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Demokratieförderung, Ehrenamt, Demografie
o Durchführung von gesellschaftspolitischen Diskursformaten, Beteiligungsprozessen oder Moderationsmethoden.
• Die benannten Referenzen müssen in Summe alle Kriterien abdecken.
• Sowohl für die Projektleitung, als auch für die stellvertretende Projektleitung ist durch mindestens eine Referenz Erfahrung im Bereich Projektmanagement bzw. Projektleitung in vergleichbaren gesellschaftspolitischen Projekten zu belegen.
• Bei mindestens zwei Personen des Projektteams einschließlich der Projektleitung ist ein, dem europäischen Qualifikationsrahmen der Stufe 7 entsprechenden oder höherwertigen Hochschulabschluss in Gesellschafts-, Kommunikations-, Politik-, Sozial- oder Regionalwissenschaft zu belegen.
Los 2
Machen Sie bitte folgende Angaben zum Projektpersonal
• Projektleiter und dessen Stellvertreter sowie deren Qualifikation und berufliche Werdegänge mit Angaben über Erfahrung in der Leitung vergleichbarer Projekte.
• Das für die Projektdurchführung eingeplante Personal sowie deren Qualifikation und beruflichen Werdegänge mit Angaben über Erfahrung in der Durchführung vergleichbarer Projekte.
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
• Für das gesamte Projektteam ist durch mindestens drei persönliche Referenzen zu belegen, dass die für den Auftrag erforderlichen Qualifikationen vorhanden sind. Dies ist dann der Fall, wenn folgende Erfahrungen nachgewiesen werden:
o Konzeption und Planung von Videoproduktionen möglichst im Bereich Interview / Diskussionen,
o Umsetzung von Videoproduktionen an Kamera, Licht, Ton möglichst im Bereich Interview / Diskussionen,
o Postproduktion von Videoaufnahmen.
• Die benannten Referenzen müssen in Summe alle Kriterien abdecken.
• Sowohl für die Projektleitung, als auch für die stellvertretende Projektleitung ist durch mindestens eine Referenz Erfahrung im Bereich Projektmanagement bzw. Projektleitung in vergleichbaren Projekten zu belegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.