Rahmenvereinbarung über Gestaltung, Druck und Lieferung von Publikationen für den BfDI Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.30 - 0261/22/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Gestaltung, Druck und Lieferung von Publikationen für den BfDI
Rahmenvereinbarung über die Gestaltung, den Druck und die Lieferung von Publikationen für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
53117 Bonn
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Datenübernahme und -prüfung, die Gestaltung (Satz und Layout), die Vorlagenerstellung (print und online), die Druckformherstellung, der Druck, die buchbinderische Verarbeitung und die Lieferung von Publikationen und Drucksachen für den BfDI. Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum vom 01.06.2023 bis 31.05.2025 geschlossen. Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um zwei Jahre bis maximal zum 31.05.2027 zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option durch die Auftraggeberin. Der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung beträgt 553.790,00 Euro (ohne MwSt.). Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Gestaltung, Druck und Lieferung von Publikationen für den BfDI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schneckenlohe
NUTS-Code: DE24A Kronach
Postleitzahl: 96277
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.