Arbeitsmarktdienstleistung: Ganzheitliches Coaching Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-80-114/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktdienstleistung: Ganzheitliches Coaching
Der Kreis Recklinghausen schreibt die Arbeitsmarktdienstleistung "Ganzheitliches Coaching" aus. Im Rahmen dieser Maßnahme sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
Das übergeordnete Ziel soll sein, unter Berücksichtigung aller Lebensumstände die Teilhabe aller Leistungsberechtigten der Bedarfsgemeinschaft zu ermöglichen und deren Beschäftigungsfähigkeit aufzubauen. Dies soll mit einer ganzheitlichen Betreuung durch aufsuchende Sozialarbeit erreicht werden.
Das Coaching nimmt die gesamte Bedarfsgemeinschaft in den Blick um wechselseitige Wirkungen und multiple Hemmnisse als Gesamtheit zu betrachten. Dazu ist das Coaching je zugewiesenem Einzelfall auszurichten. Es ist möglich, dass einzelne Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft zugewiesen werden oder alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Örtliche Flexibilität ist ausdrücklich gefordert.
Die Maßnahme ist insofern innovativ zu strukturieren, dass klassisches (Job-) Coaching, sozialpädagogische Unterstützung und verwandte Aspekte interdisziplinär ineinandergreifen um Hemmnislagen, die in anderen Instrumenten voneinander getrennt sind, als Gesamtlage zu betrachten.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Jobcenter Stadt Recklighausen
Stadt Recklignhausen Recklinghausen
Der Kreis Recklinghausen schreibt die Arbeitsmarktdienstleistung "Ganzheitliches Coaching aus. Im Rahmen dieser Maßnahme sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
Das übergeordnete Ziel soll sein, unter Berücksichtigung aller Lebensumstände die Teilhabe aller Leistungsberechtigten der Bedarfsgemeinschaft zu ermöglichen und deren Beschäftigungsfähigkeit aufzubauen. Dies soll mit einer ganzheitlichen Betreuung durch aufsuchende Sozialarbeit erreicht werden.
Das Coaching nimmt die gesamte Bedarfsgemeinschaft in den Blick um wechselseitige Wirkungen und multiple Hemmnisse als Gesamtheit zu betrachten. Dazu ist das Coaching je zugewiesenem Einzelfall auszurichten. Es ist möglich, dass einzelne Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft zugewiesen werden oder alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Örtliche Flexibilität ist ausdrücklich gefordert.
Die Maßnahme ist insofern innovativ zu strukturieren, dass klassisches (Job-) Coaching, sozialpädagogische Unterstützung und verwandte Aspekte interdisziplinär ineinandergreifen um Hemmnislagen, die in anderen Instrumenten voneinander getrennt sind, als Gesamtlage zu betrachten.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Auf § 25 des Dokumentes Teil C - Vertragsbedingungen wird verwiesen.
Jobcenter Stadt Marl
Stadt Marl Marl
Der Kreis Recklinghausen schreibt die Arbeitsmarktdienstleistung "Ganzheitliches Coaching aus. Im Rahmen dieser Maßnahme sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
Das übergeordnete Ziel soll sein, unter Berücksichtigung aller Lebensumstände die Teilhabe aller Leistungsberechtigten der Bedarfsgemeinschaft zu ermöglichen und deren Beschäftigungsfähigkeit aufzubauen. Dies soll mit einer ganzheitlichen Betreuung durch aufsuchende Sozialarbeit erreicht werden.
Das Coaching nimmt die gesamte Bedarfsgemeinschaft in den Blick um wechselseitige Wirkungen und multiple Hemmnisse als Gesamtheit zu betrachten. Dazu ist das Coaching je zugewiesenem Einzelfall auszurichten. Es ist möglich, dass einzelne Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft zugewiesen werden oder alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Örtliche Flexibilität ist ausdrücklich gefordert.
Die Maßnahme ist insofern innovativ zu strukturieren, dass klassisches (Job-) Coaching, sozialpädagogische Unterstützung und verwandte Aspekte interdisziplinär ineinandergreifen um Hemmnislagen, die in anderen Instrumenten voneinander getrennt sind, als Gesamtlage zu betrachten.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Auf § 25 des Dokumentes Teil C - Vertragsbedingungen wird verwiesen.
Jobcenter Stadt Gladbeck
Stadt Gladbeck Gladbeck
Der Kreis Recklinghausen schreibt die Arbeitsmarktdienstleistung "Ganzheitliches Coaching aus. Im Rahmen dieser Maßnahme sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
Das übergeordnete Ziel soll sein, unter Berücksichtigung aller Lebensumstände die Teilhabe aller Leistungsberechtigten der Bedarfsgemeinschaft zu ermöglichen und deren Beschäftigungsfähigkeit aufzubauen. Dies soll mit einer ganzheitlichen Betreuung durch aufsuchende Sozialarbeit erreicht werden.
Das Coaching nimmt die gesamte Bedarfsgemeinschaft in den Blick um wechselseitige Wirkungen und multiple Hemmnisse als Gesamtheit zu betrachten. Dazu ist das Coaching je zugewiesenem Einzelfall auszurichten. Es ist möglich, dass einzelne Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft zugewiesen werden oder alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Örtliche Flexibilität ist ausdrücklich gefordert.
Die Maßnahme ist insofern innovativ zu strukturieren, dass klassisches (Job-) Coaching, sozialpädagogische Unterstützung und verwandte Aspekte interdisziplinär ineinandergreifen um Hemmnislagen, die in anderen Instrumenten voneinander getrennt sind, als Gesamtlage zu betrachten.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Auf § 25 des Dokumentes Teil C - Vertragsbedingungen wird verwiesen.
Jobcenter Stadt Herten
Stadt Herten Herten
Der Kreis Recklinghausen schreibt die Arbeitsmarktdienstleistung "Ganzheitliches Coaching aus. Im Rahmen dieser Maßnahme sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
Das übergeordnete Ziel soll sein, unter Berücksichtigung aller Lebensumstände die Teilhabe aller Leistungsberechtigten der Bedarfsgemeinschaft zu ermöglichen und deren Beschäftigungsfähigkeit aufzubauen. Dies soll mit einer ganzheitlichen Betreuung durch aufsuchende Sozialarbeit erreicht werden.
Das Coaching nimmt die gesamte Bedarfsgemeinschaft in den Blick um wechselseitige Wirkungen und multiple Hemmnisse als Gesamtheit zu betrachten. Dazu ist das Coaching je zugewiesenem Einzelfall auszurichten. Es ist möglich, dass einzelne Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft zugewiesen werden oder alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Örtliche Flexibilität ist ausdrücklich gefordert.
Die Maßnahme ist insofern innovativ zu strukturieren, dass klassisches (Job-) Coaching, sozialpädagogische Unterstützung und verwandte Aspekte interdisziplinär ineinandergreifen um Hemmnislagen, die in anderen Instrumenten voneinander getrennt sind, als Gesamtlage zu betrachten.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Maßnahme kann einmalig um den Zeitraum verlängert werden, bis die Maßnahme insgesamt 12 Monate umfasst.
Auf § 23 des Dokumentes Teil C - Vertragsbedingungen wird verwiesen.
Auf § 25 des Dokumentes Teil C - Vertragsbedingungen wird verwiesen.
Jobcenter Stadt Oer-Erkenschwick
Stadt Oer-Erkenschwick Oer-Erkenschwick
Der Kreis Recklinghausen schreibt die Arbeitsmarktdienstleistung "Ganzheitliches Coaching aus. Im Rahmen dieser Maßnahme sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
Das übergeordnete Ziel soll sein, unter Berücksichtigung aller Lebensumstände die Teilhabe aller Leistungsberechtigten der Bedarfsgemeinschaft zu ermöglichen und deren Beschäftigungsfähigkeit aufzubauen. Dies soll mit einer ganzheitlichen Betreuung durch aufsuchende Sozialarbeit erreicht werden.
Das Coaching nimmt die gesamte Bedarfsgemeinschaft in den Blick um wechselseitige Wirkungen und multiple Hemmnisse als Gesamtheit zu betrachten. Dazu ist das Coaching je zugewiesenem Einzelfall auszurichten. Es ist möglich, dass einzelne Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft zugewiesen werden oder alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Örtliche Flexibilität ist ausdrücklich gefordert.
Die Maßnahme ist insofern innovativ zu strukturieren, dass klassisches (Job-) Coaching, sozialpädagogische Unterstützung und verwandte Aspekte interdisziplinär ineinandergreifen um Hemmnislagen, die in anderen Instrumenten voneinander getrennt sind, als Gesamtlage zu betrachten.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Auf § 25 des Dokumentes Teil C - Vertragsbedingungen wird verwiesen.
Jobcenter Stadt Waltrop
Stadt Waltrop Waltrop
Der Kreis Recklinghausen schreibt die Arbeitsmarktdienstleistung "Ganzheitliches Coaching aus. Im Rahmen dieser Maßnahme sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
Das übergeordnete Ziel soll sein, unter Berücksichtigung aller Lebensumstände die Teilhabe aller Leistungsberechtigten der Bedarfsgemeinschaft zu ermöglichen und deren Beschäftigungsfähigkeit aufzubauen. Dies soll mit einer ganzheitlichen Betreuung durch aufsuchende Sozialarbeit erreicht werden.
Das Coaching nimmt die gesamte Bedarfsgemeinschaft in den Blick um wechselseitige Wirkungen und multiple Hemmnisse als Gesamtheit zu betrachten. Dazu ist das Coaching je zugewiesenem Einzelfall auszurichten. Es ist möglich, dass einzelne Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft zugewiesen werden oder alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Örtliche Flexibilität ist ausdrücklich gefordert.
Die Maßnahme ist insofern innovativ zu strukturieren, dass klassisches (Job-) Coaching, sozialpädagogische Unterstützung und verwandte Aspekte interdisziplinär ineinandergreifen um Hemmnislagen, die in anderen Instrumenten voneinander getrennt sind, als Gesamtlage zu betrachten.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Auf § 25 des Dokumentes Teil C - Vertragsbedingungen wird verwiesen.
Jobcenter Stadt Datteln
Stadt Datteln Datteln
Der Kreis Recklinghausen schreibt die Arbeitsmarktdienstleistung "Ganzheitliches Coaching aus. Im Rahmen dieser Maßnahme sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
Das übergeordnete Ziel soll sein, unter Berücksichtigung aller Lebensumstände die Teilhabe aller Leistungsberechtigten der Bedarfsgemeinschaft zu ermöglichen und deren Beschäftigungsfähigkeit aufzubauen. Dies soll mit einer ganzheitlichen Betreuung durch aufsuchende Sozialarbeit erreicht werden.
Das Coaching nimmt die gesamte Bedarfsgemeinschaft in den Blick um wechselseitige Wirkungen und multiple Hemmnisse als Gesamtheit zu betrachten. Dazu ist das Coaching je zugewiesenem Einzelfall auszurichten. Es ist möglich, dass einzelne Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft zugewiesen werden oder alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Örtliche Flexibilität ist ausdrücklich gefordert.
Die Maßnahme ist insofern innovativ zu strukturieren, dass klassisches (Job-) Coaching, sozialpädagogische Unterstützung und verwandte Aspekte interdisziplinär ineinandergreifen um Hemmnislagen, die in anderen Instrumenten voneinander getrennt sind, als Gesamtlage zu betrachten.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Auf § 25 des Dokumentes Teil C - Vertragsbedingungen wird verwiesen.
Jobcenter Stadt Castrop-Rauxel
Stadt Castrop-Rauxel Castrop-Rauxel
Der Kreis Recklinghausen schreibt die Arbeitsmarktdienstleistung "Ganzheitliches Coaching aus. Im Rahmen dieser Maßnahme sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
Das übergeordnete Ziel soll sein, unter Berücksichtigung aller Lebensumstände die Teilhabe aller Leistungsberechtigten der Bedarfsgemeinschaft zu ermöglichen und deren Beschäftigungsfähigkeit aufzubauen. Dies soll mit einer ganzheitlichen Betreuung durch aufsuchende Sozialarbeit erreicht werden.
Das Coaching nimmt die gesamte Bedarfsgemeinschaft in den Blick um wechselseitige Wirkungen und multiple Hemmnisse als Gesamtheit zu betrachten. Dazu ist das Coaching je zugewiesenem Einzelfall auszurichten. Es ist möglich, dass einzelne Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft zugewiesen werden oder alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Örtliche Flexibilität ist ausdrücklich gefordert.
Die Maßnahme ist insofern innovativ zu strukturieren, dass klassisches (Job-) Coaching, sozialpädagogische Unterstützung und verwandte Aspekte interdisziplinär ineinandergreifen um Hemmnislagen, die in anderen Instrumenten voneinander getrennt sind, als Gesamtlage zu betrachten.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Auf § 25 des Dokumentes Teil C - Vertragsbedingungen wird verwiesen.
Jobcenter Stadt Haltern am See
Stadt Haltern am See Haltern am See
Der Kreis Recklinghausen schreibt die Arbeitsmarktdienstleistung "Ganzheitliches Coaching aus. Im Rahmen dieser Maßnahme sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
Das übergeordnete Ziel soll sein, unter Berücksichtigung aller Lebensumstände die Teilhabe aller Leistungsberechtigten der Bedarfsgemeinschaft zu ermöglichen und deren Beschäftigungsfähigkeit aufzubauen. Dies soll mit einer ganzheitlichen Betreuung durch aufsuchende Sozialarbeit erreicht werden.
Das Coaching nimmt die gesamte Bedarfsgemeinschaft in den Blick um wechselseitige Wirkungen und multiple Hemmnisse als Gesamtheit zu betrachten. Dazu ist das Coaching je zugewiesenem Einzelfall auszurichten. Es ist möglich, dass einzelne Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft zugewiesen werden oder alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Örtliche Flexibilität ist ausdrücklich gefordert.
Die Maßnahme ist insofern innovativ zu strukturieren, dass klassisches (Job-) Coaching, sozialpädagogische Unterstützung und verwandte Aspekte interdisziplinär ineinandergreifen um Hemmnislagen, die in anderen Instrumenten voneinander getrennt sind, als Gesamtlage zu betrachten.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Maßnahme kann einmalig um den Zeitraum verlängert werden, bis die Maßnahme insgesamt 12 Monate umfasst.
Auf § 25 des Dokumentes Teil C - Vertragsbedingungen wird verwiesen.
Auf § 25 des Dokumentes Teil C - Vertragsbedingungen wird verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars "Eigenerklärung Ausschlussgründe, Formblatt 521 EU" ab, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dazu ist auf Seite 1 der eingereichten Formulare der Name des Bietergemeinschaftsmitglieds aufzubringen, für das die Erklärung abgegeben wird.
Eigenerklärung des Bieters, dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars "Eigenerklärung zu Artikel 5k der EU-Verordnung Nr. 8332014" für sich und in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen sowie die Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ab. Das Formular ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Eigenerklärung mit Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Dokument D3.3)
Der Bieter muss mindestens eine Referenz über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt nachweisen (Formular D.3 und D.3.1).
Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt diese mindestens bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreishaus Recklinghausen
Zimmer 1.4.06
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3D993
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de