Cloudbasierte Kommunikations- und Kollaborationslösung Referenznummer der Bekanntmachung: TK zu 1018181
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Cloudbasierte Kommunikations- und Kollaborationslösung
Die Beschaffung betrifft eine cloudbasierten Kommunikations- und Kollaborationslösung. Sie soll als sichere und effiziente Kommunikationsinfrastruktur auf dem aktuellen Stand der Technik dienen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zentrales Ziel der Ausschreibung ist die Bereitstellung von cloudbasierten Kommunikations- und Kollaborationsdiensten über eine zentrale Plattform, welche von dem Auftragnehmer und in dem Rechenzentrum des Auftragnehmers betrieben und gewartet wird (UCaaS). Dabei müssen die Services in Form einer „private Cloud“ im Rechenzentrum des Auftragnehmers erbracht werden, sprich basierend auf Hardwarekomponenten, welche dediziert und ausschließlich für den Auftraggeber zur Verfügung stehen. Die Virtualisierung von Teilen des Auftraggebers-Cloud-Dienstes auf Hardware-Komponenten, die auch von anderen Kunden des Auftragnehmers genutzt werden, wird explizit ausgeschlossen.
siehe Ziffer II.2.7 zur auftraggeberseitigen Verlängerungsoption.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert wird nicht veröffentlicht, da es sich hierbei um ein Geschäftsgeheimnis des bezuschlagten Bieters handelt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.