Los 2, Straßen- u. Brückenbau Referenznummer der Bekanntmachung: 44-23-0009
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 097-304387)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 2, Straßen- u. Brückenbau
Erhaltungsentwurf, AS Wesseling bis L 184, Los 2, Straßen- u. Brückenbau
Erneuerung des Streckenabschnittes 5 der A 555
Hier: Straßen- und Brückenbau von km 6+925 bis km 9+600
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letztenbis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zuvergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für diewichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über dieordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügensind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen,kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass erauch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, diemehr als fünf Jahre zurückliegen;- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischenStellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmenangehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, diemit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, überdie der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.Auftragsspezifischen Nachweise: Falls zutreffend, sonstlöschen!- Nachweis der Qualifikation des SiGe-Koordinators gem. RAB30, Abschnitt 4- Nachweis der Qualifikation der Räumfirma (resp. Der GF) undder Verantwortlichen Personen gemäß § 7, 9, 19 und 20, 21SprengG- Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft fürFahrbahnmarkierungen gemäß den "Zusätzlichen TechnischenVertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen aufStraßen" (ZTV M13).- Nachweis der Qualifikation des zu benennendenVerantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellengemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen fürerforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von anArbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)".- Verbindliche Benennung der Fertigungsstätten für dieMetallteile und den Korrosionsschutz mit Nachweis derQualifikation und Zertifizierung der Fertigungsstätten gemäßZTV-Ing Teil 4.- Nachweis der Qualifikation der sachkundigen Fachkraftgemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungenund Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-Ing.)
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letztenbis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zuvergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für diewichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über dieordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügensind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen,kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass erauch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, diemehr als fünf Jahre zurückliegen;- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischenStellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmenangehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, diemit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, überdie der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.Auftragsspezifischen Nachweise: Falls zutreffend, sonstlöschen!- Nachweis der Qualifikation des SiGe-Koordinators gem. RAB30, Abschnitt 4- Nachweis der Qualifikation der Räumfirma (resp. Der GF) undder Verantwortlichen Personen gemäß § 7, 9, 19 und 20, 21SprengG- Nachweis der Qualifikation des zu benennendenVerantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellengemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen fürerforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von anArbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)".- Verbindliche Benennung der Fertigungsstätten für dieMetallteile und den Korrosionsschutz mit Nachweis derQualifikation und Zertifizierung der Fertigungsstätten gemäßZTV-Ing Teil 4.- Nachweis der Qualifikation der sachkundigen Fachkraftgemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungenund Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-Ing.)