IFM- Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-04-WWN
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ww-energie.com
Abschnitt II: Gegenstand
IFM- Dienstleistungen
Unterhalts- und Glasreinigung,
Pflege der Außenanlagen (Grünflächenpflege, Straßen, Parkplatz- und Gehwegreinigung und Winterdienst)
an verschiedenen Objekten der Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) sowie
Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen
Unterhalts- und Glas- und Rahmenreinigung
Westfalen Weser Netz GmbH Bielefelder Straße 3 32051 Herford
Unterhalts, Glas- und Rahmenreinigung an verschiedenen Objekten der Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) mit einer Gesamtfläche von rund 37.700 m² Bodenfläche, rund 11.200 m³ Glasfläche
Der Auftraggeber beabsichtigt eine einseitige Option zur Vertragsverlängerung (durch den Auftraggeber) zu vereinbaren.
Die Erstvertragslaufzeit kann dabei zunächst um ein weiteres Jahr verlängert werden
sowie zusätzlich nach dem ersten Verlängerungszeitraum um nochmals ein weiteres Jahr.
Pflege der Außenanlagen
Westfalen Weser Netz GmbH Bielefelder Straße 3 32051 Herford
Pflege der Außenanlagen an verschiedenen Liegenschaften der Westfalen Weser Netz GmbH (WWN)
Grünflächenpflege ca. 49.000 m²
Straßen, Parkplatz- und Gehwegpflege ca. 60.000 m²
Winterdienst ca. 62.000 m²
Der Auftraggeber beabsichtigt eine einseitige Option zur Vertragsverlängerung (durch den Auftraggeber) zu vereinbaren.
Die Erstvertragslaufzeit kann dabei zunächst um ein weiteres Jahr verlängert werden
sowie zusätzlich nach dem ersten Verlängerungszeitraum um nochmals ein weiteres Jahr.
Sicherheits- und Empfangsdienste
Westfalen Weser Netz GmbH Bielefelder Straße 3 32051 Herford
Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen an verschiedenen Standorten der Westfalen Weser Netz GmbH (WWN)
Der Auftraggeber beabsichtigt eine einseitige Option zur Vertragsverlängerung (durch den Auftraggeber) zu vereinbaren.
Die Erstvertragslaufzeit kann dabei zunächst um ein weiteres Jahr verlängert werden
sowie zusätzlich nach dem ersten Verlängerungszeitraum um nochmals ein weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte entnehmen Sie die detaillierten Eignungskriterien den beigefügten Unterlagen, speziell der Datei "0_Eignungsprüfung"
HINWEIS: Bitte beachten Sie in der Datei "0_Eignungsprüfung" die verschiedenen Tabellenblätter!
Bitte entnehmen Sie die detaillierten Eignungskriterien den beigefügten Unterlagen, speziell der Datei "0_Eignungsprüfung"
HINWEIS: Bitte beachten Sie in der Datei "0_Eignungsprüfung" die verschiedenen Tabellenblätter!
Bitte entnehmen Sie die detaillierten Eignungskriterien den beigefügten Unterlagen, speziell der Datei "0_Eignungsprüfung"
HINWEIS: Bitte beachten Sie in der Datei "0_Eignungsprüfung" die verschiedenen Tabellenblätter!
Gegenstand der Verhandlungen
Gegenstand der Verhandlungen
Eine besondere Rechtsform wird nicht verlangt.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen in ihrem Teilnahmeantrag jedoch einen Vertreter benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Zudem müssen sie darlegen, dass sie im Fall der Auftragserteilung eine gesamtschuldnerische Haftung für die angebotenen Leistungen übernehmen.
Diese Erklärungen sind von allen Mitgliedern rechtswirksam zu unterzeichnen.
Bitte entnehmen Sie die detaillierten Eignungskriterien den beigefügten Unterlagen, speziell der Datei "0_Eignungsprüfung"
HINWEIS: Bitte beachten Sie in der Datei "0_Eignungsprüfung" die verschiedenen Tabellenblätter!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Fragen zu dem Vergabeverfahren (Teilnahmewettbewerb), können maximal bis zum 14.06.2023, 12:00 Uhr, eingereicht werden.
Die Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bewerbern in anonymisierter Form auf dem Deutschen Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
2) Der geplante Termin für den Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA): 30.06.2023
3) Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor - ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben - Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzte Form (vereidigter Übersetzer) vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen. Die Teilnehmeranträge sind online über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) abzugeben. Auf anderen elektronischen Wegen und postalisch übermittelte Teilnahmeanträge (E-Mail/Fax) sind ausgeschlossen und werden nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch führt zur Wiederholung der Eignungswertung.
4) Hinweis: Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder andere schwerwiegende Gründe bestehen (vgl. § 57 Sektorenverordnung - SektVO). Der Auftraggeber wird im Anschluss an die Wertung der Angebote Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchführen (vgl. § 7 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung - BHO). Ergibt die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, dass die Durchführung des Auftrages und die Erbringung der Leistungen durch den Bieter teurer ist als die Eigenerbringung durch den Auftraggeber, wird der Auftraggeber das Vergabeverfahren aufheben.
Für den Fall der Aufhebung des Vergabefahrens tragen Auftraggeber und Bieter die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens entstandenen Kosten selbst. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5) Die mit der Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen dienen nur zur Information im Zusammenhang mit dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb.
Bitte geben Sie nur die in der Veröffentlichung geforderten Erklärungen und Nachweise zum öffentlichen Teilnahmewettbewerb ab.
6) Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt - unter Beachtung der nachgewiesenen Eignung - an den ausgewählten Bewerberkreis, nach dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Geeignete und zuverlässige Bewerber werden ausdrücklich aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Vorzeitig abgegebene Angebote finden keine Beachtung.
7) Die Bieter sind VERPFLICHTET, sich REGELMÄSSIG über die VERGABEPLATTFORM zu INFORMIEREN. Bieter, die sich auf dem Deutschen Vergabeportal registrieren, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform abrufbar sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9E6JUH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Westfalen (bei der Bezirksregierung Münster) gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 160 Abs. 3 GWB)