Beschaffung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug HLF 20 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0028
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schramberg
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schramberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Beschaffung eines Fahrgestells für HLF 20
Lieferung des Fahrgestells an einen noch zu benennenden Aufbau-Hersteller
Lieferung eines Fahrgestells für ein HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Schramberg.
Die Lieferung des Fahrgestells erfolgt an einen noch zu benennenden Aufbau-Hersteller.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Präqualifikationsnachweis
oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
oder
Eigenerklärung zur Eignung (Komm EU (D) EigE) bzw. (Komm EU (L) EigE):
- Angaben zu Eintragungen in das Berufsregister. Kommt das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zur Bestätigung der abgegebenen Erklärung die entsprechenden Bescheinigungen vorgelegt werden.
- Abgabe einer Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ein entsprechender Nachweis erbracht werden.
- Abgabe einer Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
- Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Abgabe einer Eigenerklärung mit Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Kommt das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht), sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorgelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifikationsnachweis
oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
oder
Eigenerklärung zur Eignung (Komm EU (D) EigE) bzw. (Komm EU (L) EigE):
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren. Die Angaben beziehen sich auf die Umsätze, die Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
- Abgabe einer Erklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation.
Es wird die Abgabe einer Eigenerklärung gemäss der EU-Richtlinie 2022/576 hinsichtlich der EU-Russland-Sanktionen gefordert.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Präqualifikationsnachweis
oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
oder
Eigenerklärung zur Eignung (Komm EU (D) EigE) bzw. (Komm EU (L) EigE):
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Hierzu sind drei Referenzen anzugeben. Kommt das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, muss zu den benannten Referenzen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle der Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers benannt werden.
- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Kommt das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angegeben werden. Die für die Leitung vorgesehenen Personen müssen benannt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Personen beim Öffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die Regelungen der VOL/B.
Geforderte Sicherheiten:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme incl. Umsatzsteuer zu leisten.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Auftragssumme incl. Umsatzsteuer zu leisten.
Vertragsstrafe:
Bei Überschreitung der Lieferfristen hat der Auftragnehmer bei Verzug eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von 0,3 v.H. für jede vollendete Woche vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH46X4L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.