3. Gesamtschule 1. Bauabschnitt, Innentüren Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-05/075
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
3. Gesamtschule 1. Bauabschnitt, Innentüren
Innentüren
3. Gesamtschule Hamm An der Falkschule 9 59077 Hamm
Die Stadt Hamm errichtet am Standort der Arnold-Freymuth-Schule im Stadtteil Herringen den Neubau einer dritten Gesamtschule. Diese besteht aus der Sekundarstufe I (Bauteil-D) und einer Zweifeldsporthalle (Bauteil-F). Die Sekundarstufe II (Bauteil-E) wird zu einem späteren Zeitpunkt errichtet.
Diese Ausschreibung umfasst den Einbau der Innentüren für den 1. Bauabschnitt Bauteil-D (Sekundarstufe I mit Außenanlagen) und Umbauarbeiten im Bestandsgebäude Bauteil-A.
Angaben zur Ausführung:
Türen, Beschläge, Türdrücker, Zargen etc.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Nur präqualifizierte Unternehmen
(1.1.1) Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten. Die Präqualifizierungsnummer ist im Vordruck "Angebot" (Ziffer 7) einzutragen.
(1.2) Nur nicht präqualifizierte Unternehmen
(1.2.1) Nicht präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Erlaubnis und Befähigung zur Berufsausübung für die zu vergebende Leistung durch das Einreichen der vollständig ausgefüllten "124 Eigenerklärung zur Eignung".
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nur Nicht-präqualifizierte Unternehmen
(2.1.1) Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) oder der Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer.
(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Nur Präqualifizierte Unternehmen
(1.1.1) Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten. Die Präqualifizierungsnummer ist im Vordruck "Angebot" (Ziffer 7) einzutragen.
(1.2) Nur Nicht-präqualifizierte Unternehmen
(1.2.1) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder Erklärung, dass ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt ist und auf Verlangen dieser vorgelegt wird (Vordruck 124 Eigenerklärung zur Eignung).
(1.2.2) Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung gegeben ist, ordnungsgemäß erfüllt wurde (Vordruck 124 Eigenerklärung zur Eignung).
(1.2.3) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (124 Eigenerklärung zur Eignung).
(1.3) Bei Eignungsleihe: Vordruck "235 Verzeichnis der Leistungen Kapazitäten anderer Unternehmen" und Angaben gem. Vordruck " 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
(2.2) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
(2.3) Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz.
(2.4) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(4) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 6d EU Abs. 2 VOB/A vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.2) Nur Nicht-präqualifizierte Unternehmen
(1.2.1) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (124 Eigenerklärung zur Eignung)..
(1.3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(1.4) Bei Eignungsleihe: Vordruck "235 Verzeichnis der Leistungen Kapazitäten anderer Unternehmen" und Angaben gem. Vordruck "236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(1.5) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen gemäß Vordruck "233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen"
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1.) Angaben über die Ausführung von drei Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind (Referenzliste) mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; zentrale Telefonnummer / Mailadresse; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bescheinigung des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung der Leistung.
Die Vergleichbarkeit der Projekte bezieht sich neben der Größe des Bauvorhabens und dem Kostenumfang des Auftrags auf die Art der Bauausführung (Innentüren).
(2.2) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
(2.3) Angaben über die Ausstattung an Geräten und technischer Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags.
(2.4) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(2.4.1) Vordruck "236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen". Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(2.4.2) Nachweis der Präqualifizierung oder Angaben lt. 124 Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck)
(2.4.3) Drei vergleichbare Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Die Vergleichbarkeit der Projekte bezieht sich neben der Größe des Bauvorhabens und dem Kostenumfang des Auftrags auf die Art der Bauausführung (Innentüren).
(2.4.4) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(4) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 6d EU Absatz 1 Satz 3 VOB/A.
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(1.2) VOB Erklärungen des Bieters EU (Vordruck)
(1.3) Eigenerklärung zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht (Vordruck Eigenerklärung_Bezug zu Russland)
(1.4) Vordruck Unternehmensangaben inklusive Geschäftsbogen
(1.5) Bei Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.5.1) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(1.5.2) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "234 Erklärung Bietergemeinschaft"
(1.6) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(1.6.1) Bei Eignungsleihe: Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die VOB Erklärungen des Bieters EU (Vordruck)
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(2.2) Produktdatenblätter
(2.3) Nachweis über die Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen (MVAS 99)
Abschnitt IV: Verfahren
Hamm
Die Anwesenheit von Bietern bei der Öffnung ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat über den Vergabemarktplatz zu erfolgen.
Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
Folgende (über den Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de hinterlegten) Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
Alle im Ordner "Vertragsbedingungen" hinterlegten Dateien
Alle im Ordner "Sonstiges" hinterlegten Dateien
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRY1DW0UMGA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html