Krankenhaus-, Pflegebetten und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: W830-2023-0001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 40629
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-duesseldorf.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 40629
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Krankenhaus-, Pflegebetten und Zubehör
Lieferung von Krankenhaus-, Pflegebetten und Zubehör
Die Vergabe erfolgt in 7 Losen. Das Angebot sowie der Zuschlag können auf ein, mehrere oder alle Lose abgeben/erteilt werden. Eine Angebotsabgabe für Los sechs und/oder sieben muss allerdings mit einem Angebot für eines der Lose 1-5 und einem Zuschlag für eines der Lose 1-5 einhergeben.
Krankenhausbett elektrisch & Zubehör
Lieferung von "Krankenhaus-, Pflegebetten und Zubehör" für den Landschaftsveband Rheinland
Der Vertrag kann nach Ablauf von zwei Jahren noch zweimal um je ein Jahr verlängert werden (2+1+1).
Krankenhausbett elektrisch & Zubehör WAHLLEISTUNG
Lieferung von "Krankenhaus-, Pflegebetten und Zubehör" für den Landschaftsveband Rheinland
Der Vertrag kann nach Ablauf von zwei Jahren noch zweimal um je ein Jahr verlängert werden (2+1+1).
Krankenhausbett, mechanisch & Zubehör
Lieferung von "Krankenhaus-, Pflegebetten und Zubehör" für den Landschaftsveband Rheinland
Der Vertrag kann nach Ablauf von zwei Jahren noch zweimal um je ein Jahr verlängert werden (2+1+1).
Pflegebett mechanisch & Zubehör
Lieferung von "Krankenhaus-, Pflegebetten und Zubehör" für den Landschaftsveband Rheinland
Der Vertrag kann nach Ablauf von zwei Jahren noch zweimal um je ein Jahr verlängert werden (2+1+1).
Niedrigpflegebett & Zubehör
Lieferung von "Krankenhaus-, Pflegebetten und Zubehör" für den Landschaftsveband Rheinland
Der Vertrag kann nach Ablauf von zwei Jahren noch zweimal um je ein Jahr verlängert werden (2+1+1).
Bettenwartung für elektrische Betten
Wartung von "Krankenhaus- und Pflegebetten" für den Landschaftsveband Rheinland
Der Vertrag kann nach Ablauf von zwei Jahren noch zweimal um je ein Jahr verlängert werden (2+1+1).
Bettenwartung für mechanische Betten
Wartung von "Krankenhaus- und Pflegebetten" für den Landschaftsveband Rheinland
Der Vertrag kann nach Ablauf von zwei Jahren noch zweimal um je ein Jahr verlängert werden (2+1+1).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.