Wach-, Pförtner- und Schließdienste Referenznummer der Bekanntmachung: EU_2023_002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.usb-bochum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.usb-bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wach-, Pförtner- und Schließdienste
Die USB Bochum GmbH und die USB Service GmbH beauftragen den Auftragnehmer zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen im Wach-, Pförtner- und Schließdienst mithilfe eines manipulationssicheren elektronischen Wächterkontrollsystems an jeweils drei Standorten. Die Standorte und der dazugehörige erforderliche Leistungsumfang ist gesondert ausgewiesen.
USB Bochum GmbH Hanielstraße 1 44801 Bochum
Die USB Bochum GmbH und die USB Service GmbH beauftragen den Auftragnehmer zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen im Wach-, Pförtner- und Schließdienst mithilfe eines manipulationssicheren elektronischen Wächterkontrollsystems an jeweils drei Standorten. Die Standorte und der dazugehörige erforderliche Leistungsumfang ist gesondert ausgewiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wach-, Pförtner- und Schließdienste
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.agsus.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSD99S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 GWB binnen einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben.
Darüber hinaus wird auf § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind