NRBC-Erkundungskraftwagen Referenznummer der Bekanntmachung: 131.416-1.4
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kenzingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79341
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
NRBC-Erkundungskraftwagen
Beschaffung NRBC-Erkundungskraftwagen Los 1 Fahrgestell Los 2 feuerwehrtechnischer Ausbau Los 3 feuerwehrtechnische Beladung
Beschaffung NRBC-Erkundungskraftwagen Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fahrgestell zum Aufbau eines NRBC-Erkundungskraftwagen nach DIN EN 1846-1 und Messtechnik-EN 1846-M-1
Beschaffung NRBC-Erkundungskraftwagen Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Aufbau bzw. Ausbau mit allen Lagerung für ein NRBC-Erkundungskraftwagen für die gesamte in der Leistungsbeschreibung genannten Vorgaben.
Beschaffung NRBC-Erkundungskraftwagen Los 3
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beladung für ein NRBC-Erkundungskraftwagen sowie in der Leistungsbeschreibung genannten Beladung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 79137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.