Unterhalts- und Grundreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 23-59188
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vermoegenundbau-bw.de/ueber-uns/standorte/amt-mannheim-und-heidelberg
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Grundreinigung
Unterhalts- und Grundreinigung
HD, Keplerstr. 85-87 u. Quinckestr. 72: Pädagogische Hochschule Heidelberg
Pädagogische Hochschule Heidelberg in den Gebäuden Keplerstr. 85-87 und Quinckestr. 72: laufende Unterhaltsreinigung mit einer Gesamtbodenfläche von rund 7.700 qm und einer monatlichen Gesamtreinigungsfläche von rund 63.200 qm sowie Grundreinigungsarbeiten
3 Kriterien (Vertretungsorganisation, Qualitätssicherung u. Objektbetreuung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Erklärung über Berufs- und Handelsregistereintragung mit entsprechender Bescheinigung.
Angabe über die Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei Jahre mit Angabe der für die Leitung vorgesehenen Personen. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre.
keine
Aktuelle Referenzliste über mindestens drei Einzelleistungen der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Ansprechpartners; der Art der ausgeführten Leistung; der Auftragssumme; des Ausführungszeitraums.
Erklärung zur Qualitätssicherung (Fremddienstleister; firmenintern mit oder ohne elektronische Unterstützung; Zufallsprinzip); Erklärung zur Vertretungsorganisation
(Vorhandenes Personal mit oder ohne Ortskenntnis; Neueinstellung); Erklärung zur Objektbetreuung (Qualifikation und Präsenz des Objektleiters; Meister, Gebäudereiniger / geprüfter Objektleiter) im Formblatt "Eigenerklärung zur
auftragsspezifischen Bewertung". Die Gewichtung der zu bewertenden Teilnahmebedingungen kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der Eintragung in eine PQ-Datenbank. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag/Angebot das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen' (124LD) vorzulegen. Gelangt der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der 'Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen' genannten Bescheinigung zuständiger Stellen zu bestätigen beziehungsweise die übrigen Nachweise zur Eignung einzureichen.
Hinweis: die "Eigenerklärung zur auftragsspezifischen Bewertung" ist zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]