Sockensystem (gewebte Außensocke u. gestrickte Innensocke), Rahmenvereinbarungen Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2023-0044
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sockensystem (gewebte Außensocke u. gestrickte Innensocke), Rahmenvereinbarungen
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von gewebten beschichteten Außensocken, ASD 46915D und gestrickten Innensocken, ASD 46914C für den Zeitraum 01.12.2023 bis 30.11.2027.
Außensocke des Untersocken Systems SpezKr, Rahmenvereinbarung
Wareneingang Bekleidungszentrum Süd
Arnsbergstr. 35
97772 Wildflecken
Wareneingang Bekleidungszentrum Nord
August-Borsig-Str. 11
24783 Osterrönfeld
Los 1, Außensocke, ASD 46915D
Mindestbestellmenge: 50.065 Paar
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 16.000 Paar
maximale Menge: 85.885 Paar
Eine Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, ist nicht vorgesehen.
Innensocke des Untersocken Systems SpezKr, Rahmenvereinbarung
Wareneingang Bekleidungszentrum Süd
Arnsbergstr. 35
97772 Wildflecken
Wareneingang Bekleidungszentrum Nord
August-Borsig-Str. 11
24783 Osterrönfeld
Los 2, Innensocke, ASD 46914C
Mindestbestellmenge: 36.742 Paar
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 16.000 Paar
maximale Menge: 68.565 Paar
Eine Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, ist nicht vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1a) Anschreiben. Das "Formblatt 1.) a) " ist zu verwenden.
1b) Angaben zur Bewerbergemeinschaft. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) b) " zu verwenden.
1c) Erklärungen der Mitglieder von Bewerbergemeinschaft. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) c) " zu verwenden.
1d) Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) d)" zu verwenden.
1e) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 eingehalten werden. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) e)" zu verwenden.
1f) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate bei Angebotsabgabe)
1g) Angabe der Produktionsstätten (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) g)" zu verwenden.
1h) Angabe der Nachunternehmer (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) h) " zu verwenden.
sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern erbracht werden sollen
1i) von den Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern unterzeichnete Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) i) " zu verwenden.
1j) Verpflichtungserklärung der Produktionsstätten und/oder Nachunternehmer, sofern Produktionsstätten/ Nachunternehmer für die Auftragsausführung zum Einsatz kommen sollen. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) j) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer/ Produktionsstätten" zu verwenden.
Weiter siehe zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung.
2a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) a)" zu verwenden.
2b) Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) b)" zu verwenden.
2c) aktuelle Bankauskunft mit Angabe des Avalrahmens und Angabe der gegenwärtigen Ausschöpfung (bei Abgabe des Angebotes nicht älter als 6 Monate)
(Die unter III.2.2 der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise sind grundsätzlich zum Nachweis der Eignung vorzulegen, sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten vor Angebotsabgabe eingereicht wurden. Andernfalls genügt die Angabe des Vergabeverfahrens, zu dem die jeweiligen Unterlagen vorgelegt wurden.)
Weiter siehe zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung.
Los 1: Herstellung/Lieferung von mindestens 50.000 Stück Fußbekleidung vergleichbarer Herstellungstechnologie oder 10.000 Stück Bekleidungsartikel komplexerer Herstellungstechnologie innerhalb von 18 Monaten.
Los 2: Herstellung/Lieferung von mindestens 36.000 Stück innerhalb von 18 Monaten.
3a) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen des Bewerbers, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit und Kontaktdaten zu den genannten Referenzen.
3b)Nachweis eines bestehenden zertifizierten Qualitätsmanagementsystems des Bewerbers gemäß ISO 9001 (Zertifikat ISO 9001 oder gleichwertig).
sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen
3c) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit, sofern der für die Leistungserbringung vorgesehene Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der vom Bewerber zum Nachweis seiner Eignung vorgelegten Referenzen beteiligt war. Die Nachforderung der Kontaktdaten zu den benannten Referenzen bleibt vorbehalten.
3d) Nachweis eines bestehenden Qualitätsmanagements der Nachunternehmer (QM-Handbuch oder gleichwertig)
Weiter siehe zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung.
Los 1: Herstellung/Lieferung von mindestens 50.000 Stück Fußbekleidung vergleichbarer Herstellungstechnologie oder 10.000 Stück Bekleidungsartikel komplexerer Herstellungstechnologie innerhalb von 18 Monaten.
Los 2: Herstellung/Lieferung von mindestens 36.000 Stück innerhalb von 18 Monaten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge und Angebote sind einzureichen elektronisch via https://vergabe.bwbm.de (Bietercockpit).
Weitere Information zu III.2 1), 2. 2) und 2. 3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Teilnahmeantrags. Die BwBM kann im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bewerbern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer kurzen Frist (2-3 Tage) nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Nach den Regelungen des Gesetzes (§ 6 Abs. 1 WRegG) ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Wir behalten uns den Zuschlag auf das erste verbindliche Angebot vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.