Bochumer Landstraße - Altlastensanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 23-038-OV
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bochumer Landstraße - Altlastensanierung
Im Zuge des B-Plan-Verfahrens 25/18 Bochumer Landstraße/Sachsenring plant die Stadt Essen die Umnutzung und teilweise Veräußerung eines Areals an der Bochumer Landstraße/Ecke Sachsenring.
Auf dem Gelände soll ein Einkaufszentrum mit Büro- und Wohnräumen sowie einer Tiefgarage entstehen.
Im Zuge der Umgestaltung ist weiterhin der verbreiterte Ausbau des Sachsenrings und der Bochumer Landstraße, sowie die Neuanlegung einer Anliegerstraße als Ersatz für den durch die künftige Bebauung entfallenden Zufahrtsweg einiger Anwohner über den Hellweg vorgesehen.
Vor Beginn der Umgestaltung ist noch eine Bodenverunreinigung zu sanieren, welche bei Erkundungsarbeiten festgestellt wurde.
Es handelt sich hierbei um den Bereich einer ehemaligen Tankstelle, welche sich auf der Altlastverdachtsfläche 45/5.02 im Dreieck zwischen Bochumer Landstraße, Sachsenring und Hellweg befindet
Bochumer Landstraße 45279 Essen
Im Zuge des B-Plan-Verfahrens 25/18 Bochumer Landstraße/Sachsenring plant die Stadt Essen die Umnutzung und teilweise Veräußerung eines Areals an der Bochumer Landstraße/Ecke Sachsenring.
Auf dem Gelände soll ein Einkaufszentrum mit Büro- und Wohnräumen sowie einer Tiefgarage entstehen.
Im Zuge der Umgestaltung ist weiterhin der verbreiterte Ausbau des Sachsenrings und der Bochumer Landstraße, sowie die Neuanlegung einer Anliegerstraße als Ersatz für den durch die künftige Bebauung entfallenden Zufahrtsweg einiger Anwohner über den Hellweg vorgesehen.
Vor Beginn der Umgestaltung ist noch eine Bodenverunreinigung zu sanieren, welche bei Erkundungsarbeiten festgestellt wurde.
Es handelt sich hierbei um den Bereich einer ehemaligen Tankstelle, welche sich auf der Altlastverdachtsfläche 45/5.02 im Dreieck zwischen Bochumer Landstraße, Sachsenring und Hellweg befindet
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben reichen zum Nachweis der Eignung aus. Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die gemachten Angaben durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist beigefügt.
Sachkundenachweis DGUV 101-004 Anhang 6A bzw. TRGS 524 Anlage 2A (ehem. BGR 128 "Arbeiten in kontaminierten Bereichen")
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Die Angebotsöffnung erfolgt ohne Bieterbeteiligung. Es werden ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZY1D8HM54A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]