Verladung von THTR/AVR-Behätern Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000340
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jen-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verladung von THTR/AVR-Behätern
Gestellung von Gerät und Personal zur Verladung mit mobilen Teleskopkran von 152 Stück
Castor THTR/AVR-Behältern
Gestellung von Gerät und Personal zur Verladung mit mobilen Teleskopkran von 152 Stück
Castor THTR/AVR-Behältern
Der Auftrag kann bis zum Abschluss der Transporte verlängert werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter muss allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Eignungskriterien erfüllen (siehe Vergabeunterlagen).
Der Bieter bestätigt, dass die Zuverlässigkeit wie folgt gewährleistet ist:
• Das Unternehmen befindet sich nicht in einem laufenden Insolvenzverfahren.
• Das Unternehmen befindet sich nicht in einem derart vergleichbaren Verfahren.
• Es wurde keine Eröffnung eines derartigen Verfahrens beantragt oder abgelehnt.
• Es wurde kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt.
• Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
• Es wurden keine Verfehlungen begangen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
• Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern & Abgaben wurde ordnungsgemäß erfüllt.
• Die Verpflichtung zur Entrichtung der SV-Beiträge wurde ordnungsgemäß erfüllt.
• Die Eintragung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vorliegt und den Verpflichtungen gegenüber dieser ordnungsgemäß nachgekommen wird.
• Die Einhaltung der Tariftreue wird gewahrt.
• Es liegen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vor.
-Der Bieter bestätigt, dass er über eine gültige Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001 verfügt.
-Voraussetzung für das Ausführen von Arbeiten und Tätigkeiten beim Auftraggeber ist die Vorlage einer Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Diese Genehmigung ist firmenbezogen und deshalb jeweils gesondert durch alle Firmen (Auftragnehmer und Unterauftragnehmer), deren Personal beim Auftraggeber zum Einsatz kommt, nachzuweisen.
-Der Bieter bestätigt, dass er über Personal mit der Qualifikation zum Fahren/Führen von Flurförderzeugen verfügt.
-Der Bieter bestätigt, dass er über Personal mit der Qualifikation zum Führen von Kränen verfügt.
-Der Bieter bestätigt, dass das beim Auftraggeber eingesetzte Personal gemäß § 12b Atomgesetz (AtG) zuverlässigkeitsüberprüft ist.
-Der Bieter bestätigt eine Abrufverfügbarkeit innerhalb von 24 Stunden während des Ausführungszeitraums.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).