L-Bank - Europaweite Vergabe einer Zahlungsverkehrsdienstleistung (SWIFT Service-Büro) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/159
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.l-bank.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
L-Bank - Europaweite Vergabe einer Zahlungsverkehrsdienstleistung (SWIFT Service-Büro)
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Erbringung der Zahlunsgverkehrsdienstleistung mittels SWIFT Service-Büro.
Karlsruhe
Die L-Bank beabsichtigt im Rahmen ihrer Zahlungsverkehrsabwicklung ein SWIFT Service Büro zu beauftragen. Um die Anforderungen der Bank umzusetzen, ist wo immer möglich auf Standardlösungen und Standardsoftware zurückzugreifen. Dies gilt insbesondere für das Senden und Empfangen von gängigen Zahlungen und Nachrichten im Bereich SEPA, SWIFT und Target2. Das SWIFT Service Büro sollte neue Entwicklungen aus dem Markt sowie vom Gesetzgeber implementierte Regulatorik umsetzen und wenn möglich vorwegnehmen. Es werden ggf. auch Entwicklungen gemäß Kundenanforderungen benötigt. Der Auftragnehmer verfügt über Expertise und Erfahrung, die Lösung in angemessener Zeit umzusetzen. Für weitere Informationen zur Architektur der L-Bank ist ein NDA erforderlich.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist daher die Erbringung der Zahlunsgverkehrsdienstleistung mittels SWIFT Service-Büro.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Kurzfassung der Leistungsbeschreibung (Anlage 2).
Weitere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.info.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als fünf grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden.
Bis zu drei Referenzen werden hierzu wie folgt bewertet:
Kriterium "Auftraggeber"
Kreditinstitut mit Sitz in Deutschland 20 Punkte
Förderbank des Bundes od. eines Landes +10 Punkte
Kriterium "Aktualität"
Lieferung und Implementierung abgeschlossen nach 01.01.2022 10 Punkte
zwischen 01.01.2019 und 31.12.2021 5 Punkte
Kriterium "Kunden DACH-Region"
15-25 Kunden/Mandanten 10 Punkte
über 25 Kunden/Mandanten 20 Punkte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Russland-Bezug,
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen
(2) Eigenerklärung über die Anzahl der Kunden/Mandaten mit vergleichbaren Leistungen (Implementierung/Integration und Betreuung der Zahlungsverkehrsdienstleistungen als SWIFT Service-Büro)
zu (1): Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Durchschnittlicher Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 5 Mio. Euro netto in den vergangenen drei Jahren
(1) Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen fünf Jahren (Ende der Leistungserbringung nicht vor dem 1. Januar 2019
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Auftraggeber
- kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Beginn und ggf. Ende des Leistungszeitraums
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
zu (1) Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Vorlage mindestens einer Referenz über die Implementierung/Integration und Betreuung der Zahlungsverkehrsdienstleistungen als SWIFT Service-Büro
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6JA2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.