Vergabe von Projektsteuerungsleistungen i. R. d. Gesamtprojektes "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme"
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 20220523-006727
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Projektsteuerungsleistungen i. R. d. Gesamtprojektes "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme"
Vergabe von Projektsteuerungsleistungen i. R. d. Gesamtprojektes "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme"
Essen
Projektsteuerungsleistungen im gesamten Projektverlauf bis hin zur abschließenden Dokumentation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
AP 10 4. Call: Projektsteuerung
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Köln
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Köln
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Erstellung eines Datenschutz- und Informationssicherheitskonzeptes im Rahmen der Projektsteuerungsleistungen.
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Erstellung eine Datenschutz- und Informationssicherheitskonzeptes im Rahmen der Projektsteuerungsleistungen.
Um die Projektsteuerungsleistungen im Sinne des erteilten Auftrags erbringen zu können, ist nach Würdigung der Gesamtumstände die Entwicklung eines Datenschutz- und Informationssicherheitskonzeptes als erforderlich zu beurteilen. Eine Absehbarkeit war für die Auftraggeberin in der geforderten Form und insbesondere hinsichtlich des zur Datensicherung erforderlichen Umfangs im Rahmen der Ursprungsvergabe trotz Aufbringung der erforderlichen Sorgfalt nicht absehbar. Eine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrages ist vorliegend nicht feststellbar, da auch die zusätzliche Fortschreibung eines ganzheitlichen Datenschutz- und Informationssicherheitskonzeptes zu den üblichen Projektsteuerungsleistungen gezählt werden dürfte; immanent ist diesen insbesondere die ganzheitliche Würdigung aller Leistungsstränge und Projektbeteiligten unter Wahrung einer entsprechenden Weitsicht hinsichtlich des Projekterfolges.