Zubehör und Auskleidung für einen schallreflexionsarmen Halbraum - AMP Referenznummer der Bekanntmachung: 333/2023/7291275
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zubehör und Auskleidung für einen schallreflexionsarmen Halbraum - AMP
In der Abteilung „Luftfahrtanforderungen und Umweltwirkungen“ des DLR-Instituts für Elektrifizierte Luftfahrtantriebe soll die Schallentstehung an elektrifizierten Antriebssträngen sowie einzelner Komponenten des Antriebsstrangs untersucht werden. Eine in Bezug auf die Schallentstehung wesentliche Komponente solcher Systeme ist die elektrische Maschine. Um sowohl elektrische Maschinen, Getriebe und zugehörige Leistungselektronik als auch komplexere Gesamt-Antriebssysteme gezielt
hinsichtlich ihrer Schallentstehung untersuchen zu können, ist der Aufbau eines Akustik-Motorprüfstands (AMP) in Cottbus vorgesehen. Dieser besteht aus einem schallreflexionsarmen Halbraum mit entsprechender akustischer Mess- und Auswertetechnik sowie einem darin integrierten Prüfstand für die Erfassung der Leistungsparameter (zum Beispiel Drehzahl, Drehmoment) der Komponenten bei verschiedenen Betriebspunkten.
Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen erforderliche Einbauten wie zum Beispiel das Tor und die Belüftungsanlage sowie die akustische Auskleidung für den schallreflexionsarmen Halbraum beschafft werden.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 16.05.2023 (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
Planung und Lieferung von Zubehörteilen für den schallreflexionsarmen Halbraum der Klasse 1
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Institut für Elektrifizierte Luftfahrtantriebe
Gebäude HepCo Raum 1
Levinestraße 16
03044 Cottbus
Die mit diesem Los der Ausschreibung zu erbringenden Leistungen umfassen die Planung und Lieferung von Zubehörteilen für den schallreflexionsarmen Halbraum der Klasse 1 für den geplanten Akustik-Motorprüfstand des Instituts für Elektrifizierte Luftfahrtantriebe, eines schalldämmenden 2-flügeligen Tors zur Abgrenzung des Messraums von der restlichen Halle sowie eines Belüftungssystems.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 16.05.2023 (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
Planung, akustische Auslegung und Lieferung einer geeigneten Auskleidung für einen schallreflexionsarmen Halbraum der Klasse 1 und eines schalldämmenden 2-flügeligen Tors
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Institut für Elektrifizierte Luftfahrtantriebe
Gebäude HepCo Raum 1
Levinestraße 16
03044 Cottbus
Die mit diesem Los der Ausschreibung zu erbringenden Leistungen umfassen die Planung, akustische Auslegung und Lieferung einer geeigneten Auskleidung für einen schallreflexionsarmen Halbraum der Klasse 1 und eines schalldämmenden 2-flügeligen Tors (siehe Los1: Zubehör) für den geplanten Akustik-Motorprüfstand des Instituts für Elektrifizierte Luftfahrtantriebe unter Berücksichtigung weiterer geplanter Einbauten. Darunter fallen ein Belüftungssystem sowie Kabel- und Mediendurchführungen (siehe Los1: Zubehör).
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 16.05.2023 (Vertragsunterlagen)
zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen und der Selbstreinigung gemäß der §§ 123, 124 und 125 GWB
2. Nachweis einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
1. Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
2. Nachweis zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung
Versicherungsnachweis mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis in Höhe von:
1.000.000,- Euro für Personenschäden;
1.000.000,- Euro für Sach- und Vermögensschäden
1. Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung im Unternehmen;
2. Erklärung, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projekts Deutsch ist;
3. Das Angebot muss in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein;
4. Der Bieter hat ein Firmenprofil mit folgenden Angaben den Angebotsunterlagen beizufügen:
• Datum der Unternehmensgründung
• Standorte des Unternehmens
• Rechtsform des Unternehmens
• Kundenspektrum
• Beschreibung des Kerngeschäftes
5. sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
6. sofern zutreffend: Erklärung Bietergemeinschaft
7. Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitszeitnormen
8. Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
9. Eigenerklärung "BMWK-Russland
Zusätzlich für Los 1:
10. Bestätigung, dass die Lieferung des schalldämmenden 2-flügeligen Tores bis spätestens 30.11.2023 erfolgt
11. Bestätigung, dass das schalldämmende 2-flügelige Tor ein bewertetes Schalldämmmaß R'_w von größer gleich 47 dB(A) erreicht
12. Bestätigung, dass der Berstschutz nach DIN EN 1522 Klasse FB 4 mit dem schalldämmenden 2-flügeligen Tor erreicht wird
13. Bestätigung, dass die Lieferung des Belüftungssystems bis spätestens 30.11.2023 erfolgt
14. Bestätigung, dass bei Vollbetrieb des Lüfters und dessen sachgemäßem Einbau, sowie unter der Annahme, dass keine weiteren Quellen existieren, innerhalb des Raumes ein Schallpegel kleiner als 40 dB(A) herrscht
15. Bestätigung, dass das Belüftungssystem die geforderte Luftmenge (5000 m³/h) umsetzen kann
16. Bestätigung, dass die Vorschaltgeräte der Beleuchtung außerhalb der Kabine installiert werden
17. Bestätigung, dass detaillierte Planungsunterlagen herausgegeben werden
Zusätzlich für Los 2:
18. Bestätigung, dass die Grenzfrequenz von 100 Hz erreicht wird
19. Bestätigung, dass Messungen der Schallleistung nach DIN EN ISO 3745 für einzeltonhaltige Geräusche der Genauigkeitsklasse 1 möglich sind
20. Bestätigung, dass die Lieferung der Auskleidung spätestens bis zum 30.11.2023 erfolgt
21. Bestätigung, dass detaillierte Planungsunterlagen herausgegeben werden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1,
169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).