Metallbau-und Schlosserarbeiten U81 (VE470) Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0404
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Metallbau-und Schlosserarbeiten U81 (VE470)
Metallbau-und Schlosserarbeiten U81 (VE470)
Landeshauptstadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister
Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau
Abteilung Planung Ingenieurbauwerke und Stadtbahn (69/2)
Sachgebiet Planung Stadtbahn (69/2.2)
Auf'm Hennekamp 45
40225 Düsseldorf
Gegenstand der Ausschreibung VE470 sind die Metallbau- und Schlosserarbeiten für
den neuen U-Bahnhof "Flughafen Terminal" der Stadtbahnlinie U81(1.BA) in Düsseldorf.
Die wesentlichen Leistungen der VE470 bestehen in der Herstellung, Lieferung und
Montage folgender Bauteile:
- ca. 35 lfdm Brüstungsgeländer, Glasgeländer, Geländerhalterungen (Edelstahl)
- ca. 240 lfdm Handläufe (Edelstahl)
- Kassettenverkleidungen (Edelstahl) in den Bereichen der drei Rolltore A2, A3,A4
- Blechabdeckungen (Edelstahl)
- ca. 290 lfdm Blechsockel (Edelstahl)
- ca. 5 Stck Edelstahltüren
- Edelstahlmobiliar (3 Stck Sitzgruppen, 4 Stck Abfallbehälter, 4 Stck Vitrinen
wandintegriert, 8 Stck Vitrinen freistehend)
- Stahl-Unterkonstruktionen (Stahl, verzinkt und pulverbeschichtet
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in Berufs-, Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes
- Gewerbeanmeldung
- Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Mindestumsatz in Höhe von 1.000.000 EUR
- Nachweis über das Bestehen einer aktiven Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer Bestätigung durch den Versicherer (gültig und nicht älter als 1 Jahr) (Eigenerklärungen oder Beitragsrechnungen genügen nicht)
-> für Personenschäden 1.500.000 Euro
-> für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 1.000.000 Euro
- Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Referenzen, welche den folgenden Kriterien entsprechen: Als vergleichbar gelten Leistungen, die den nachfolgend benannten Kriterien entsprechen. Es müssen mindestens drei Projekte aus den letzten 5 Jahren (es gilt das Abnahmedatum) nachgewiesen werden; jedes der (mind.3) Referenzprojekte muss die Realisierung eines Projektes "Metallbau nach VOB 18360 für Verkehrsbauten der öffentlichen Hand und/oder für einen privaten Bauherrn" mit einem Auftragswert> 150.000,- EUR betreffen
- Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresduchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
- Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme (brutto), sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt.
- Sicherheit für die Gewährleistungsansprüche (Mängelansprüche) in Höhe von 3% der Abrechnungssumme (einschließlich erteilter Nachträge) (brutto).
Die Sicherheit ist ausschließlich durch Bürgschaft zu leisten.
Gemäß Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rechtsamt - Zentrale VergabestelleWilli-Becker-Allee 1040227 Düsseldorf
Bieterinnen und Bieter sind bei der Angebotseröffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.