Projekt Wohnbebauung Marie-Lene-Rödder-Straße Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-15N
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53840
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.industriestadtpark.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Wohnbebauung Marie-Lene-Rödder-Straße
Die TroPark GmbH als kommunaler Infrastrukturdienstleister beabsichtigt die Errichtung von Wohnbebauung in der Marie-Lene-Rödder-Straße in Troisdorf in insgesamt 3 Bauteilen. Dem Auftragnehmer sollen als Generalunternehmer sämtliche Bauleistungen sowie die noch zu erbringenden Planungsleistungen (insbesondere die Ausführungsplanung) übertragen werden.
Marie-Lene-Rödder-Str. Troisdorf
Das Plangebiet befindet sich in Troisdorf. Das Grundstück schließt im Osten an den Stadtteil Troisdorf-West und im Westen an den Stadtteil Troisdorf Sieglar an. Das Plangebiet des Geschosswohnungsbaus umfasst circa 3.136 m². Stadträumlich ist die Gesamtmaßnahme in drei Bauteile gegliedert. Die Bauteile 01 und 02 bilden das erste Baufeld und das Bauteil 03 das Zweite. In Bauteil 03 befinden sich freifinanzierte sowie geförderte Wohnungen gem. WFB NRW (Zeitpunkt der Einreichung der Anträge WFB NRW im Förderjahr 2021). Die Umsetzung der Maßnahme bezogen auf BT 03 steht insoweit unter der aufschiebenden Bedingung, dass eine Förderzusage erfolgt (vgl. § 20 der Besonderen Vertragsbedingungen).
Bauteil 01 und 02 sind Wohngebäude mit ausschließlich freifinanzierten Wohnungen. Insgesamt gibt es 11 geförderte (BT 03) und 32 freifinanzierte Wohnungen (11 in BT 01,11 in BT 02, 10 in BT 03). Die Parkplätze des Bauteiles 03 sind alle oberirdisch angeordnet und befinden sich sowohl im hinteren Bereich des Grundstückes als auch in Form einer Baulast von 3 Stellplätzen am Rande des Baufeldes der Bauteile 01 und 02. Die Parkplätze der Bauteile 01 und 02 finden sich hauptsächlich in einer Tiefgarage zwischen den beiden Bauteilen, lediglich 2 werden oberirdisch nachgewiesen. 10% der geforderten Parkplätze (4 an der Zahl) werden insgesamt abgelöst. Bei den Bauteilen 01 und 02 sowie bei Bauteil 03 werden jeweils 2 Stellplätze reduziert. Die Bebauung sieht dreigeschossige Gebäude mit Staffelgeschoss vor. Alle Gebäude sind "Gebäudeklasse 4" gem. BauO NRW 2018 §2 (3) und besitzen eine Vollunterkellerung. Die Bauteile 01 und 02 bilden im Zwischenraum einen Hof, der als Spielfläche und Aufenthaltsraum mit Sitzgelegenheiten für die Bewohner dienen wird. Die Spielfläche dient ebenfalls für Bauteil 03 und wird mit Hilfe einer Baulast gesichert. Die Fläche hinter Bauteil 03 wird als Fläche für die Stellplätze genutzt und in Form von Rasengitterplatten ausgebildet.
Alle Bauteile liegen an der Marie-Lene-Rödder-Straße und werden auch hierüber erschlossen. Lediglich Bauteil 01 wird im Norden über den öffentlichen Fuß- und Radweg erschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte Formblatt für Bietergemeinschaften (Anlage 1) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Eignungsleihe
Der Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist/sind dieses bzw. diese anderen Unternehmen unter Verwendung der Anlage 3 zu benennen und der Anlage 3a mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Zudem sind für das bzw. die
eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise mit dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die unter Abschnitt III.1.2 (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.1.3 (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) bezeichneten Unterlagen hat der Bewerber im Falle der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft die Anlage 4 jeweils auch von diesen benannten Dritten mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Nachunternehmer
Beabsichtigt ein Bewerber, teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen und will der Bewerber sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bewerber, teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftlichen und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, in der Anlage 2 angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in der Anlage 2 die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Anlage 2a mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Sofern die Nachunternehmer nicht benannt wurden, kann die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung der Anlage 2 die Unterauftragnehmer zu benennen und, unter Verwendung der Anlage 2a, nachzuweisen, dass die ihnen
erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter prüft die Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des/der Unterauftragnehmer(s) vorliegen. Dies erfolgt durch Anlage 4.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY8DCXJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß §134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/