Kita mit Wohnen Korntal-West - Elektroarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: SKM-2023-0003
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korntal-Münchingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 70825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.korntal-muenchingen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kita mit Wohnen Korntal-West - Elektroarbeiten
Elektroarbeiten: Elektro Stark- Schwachstrominstallationen, PV-Anlage
Elektro Stark- / Schwachstrom
KG440:
- Zählerplatz 1 Stk
- Gebäudehauptverteiler 1 Stk
- Unterverteilungen 9 Stk
- Kabelrinnen 450m
- LF-Kanäle 50m
- Installationsrohre 1.000m
- Stahlpanzer-/Alurohre a.P. 400m
- Hauptkabel bis 50qmm 250m
- Hauptkabel bis 150qmm 100m
- Leitungen bis 16qmm 35.000m
- Funktionserhalt E30 bis 4qmm 500m
- Schuko-Steckdosen 350 Stk
- KNX-BUS 4 Linien
- Tasterankoppler 1 / 2-fach 55 Stk
- Tasterankoppler 2 / 4-fach 12 stk
- Schaltaktor 8-fach 7 Stk
- Schaltaktor 4-fach 4 Stk
- Dali-Gateway 2-fach 3 Stk
- Jalousieaktor 5 Stk
- KNX Präsenzmelder 28 Stk
- RWA Zentralen 2 Stk
- Anbauleuchten 200 Stk
- Einbau Downlight 40 Stk
- FR-Leuchten 78 Stk
- Sicherheitsbeleuchtung 2 Kleinzentralen
KG450:
- Sprechanlagensysteme 2 Stk
- Brandmelder 130 Stk
- Brandmelder mit Sokelsirenen 70 Stk
- BMA-Zentrale inkl. FIZ/FSD 1 Stk
- Brandmeldekabel 4.500m
- Fluchttürsteuerzentralen 3 Stk
- EDV-Verteiler 1 Stk
- Cat7 Kabel 2.000 m
- Schwachstromkabel bis 10x2x0,8 3.700m
KG490:
- Baustromverteiler 8 Verteiler
- Gummikabel 350 m
- Bauleuchten 20 Stk
Es gelten Anforderungen an die Bauausführung
PV-Anlage
KG440:
- PV Anlage ca. 30kWp 1 Stk
- Wechselrichter 10kVA 2 Stk
- Wechselrichter 5kVA 2 Stk
- PV-Module 410Wp
inkl UK Flachdach 74 Stk
- Stringleitungen 420m
Es gelten die Anforderungen an die Bauausführung und bauökologische Anforderungen für Nachhaltigkeitszertifizierung für Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
- Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse).
- Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder des Wohnsitzes.
- Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs.
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft gem. KEV 179
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur
Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
- Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, sofern deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (sofern diese
für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht endgültig aufgestellt ist, ein vorläufiger Jahresabschlussbericht für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr) beizubringen.
- Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
- für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. je 2 Mio. EUR
- für Personenschäden i.H.v. 4 Mio. EUR durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass hier eine Eigenerklärung nicht ausreichend ist.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation gem. KEV 179
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen gem. KEV 179
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung gem. KEV 179
- Erklärung über den Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezüglich Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Im Falle der Betriebshaftpflichtversicherung kann der Nachweis auch für die Bietergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft).
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Referenzen
- Angabe von mindestens drei Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachten und abgeschlossenen Leistungen mit einem Auftragsvolumen von über 5 Mio. Euro, mit Angabe der Leistungszeit, der Funktion sowie der Art des Auftraggebers
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
- digitale Angebotsöffnung -
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind mit dem Angebot einzureichen:
-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (KEV 179)
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (entsprechend III.1.2 dieser Bekanntmachung)
> Es wird darauf hingewiesen, dass hier eine Eigenerklärung nicht ausreichend ist. <
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Verordung EU 2022/522 (Russlandsanktionen)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter
Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/ Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/ Documents/15_vk_merkblatt.pdfn
wird hingewiesen.