Gebäudereinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 0007/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.cvua-rheinland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung
Das CVUA Rheinland beabsichtigt, die Gebäudereinigung für ihre Liegenschaft durch Ausschreibung im offenen Verfahren in 1 Los für den Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2027 mit der Option der Verlängerung an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zu vergeben.
CVUA Rheinland AöR Winterstraße 19 50354 Hürth
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 772.400 m² und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 4.640 m² sowie Außenreinigungs- und Winterdienstarbeiten.
Dieser Vertrag wird zunächst für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab dem ersten Tag der Leistungserbringung, im Sinne einer Probezeit geschlossen. Während dieser Probezeit kann der Vertrag auch objekt- oder losweise mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten
Ort: Brühl
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die angegebenen Preise dienen aus Gründen des Bieterschutzes nur als Platzhalter.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYBPDS7J
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, kann jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.