Systemvertrag über Hardware-Komponenten, Software, Hosting, Dienstleistung und Wartung/Support für die Bereitstellung einer dezentralen VPN-Infrastruktur auf Mobilfunkbasis Referenznummer der Bekanntmachung: 23-4150700178
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.it.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Systemvertrag über Hardware-Komponenten, Software, Hosting, Dienstleistung und Wartung/Support für die Bereitstellung einer dezentralen VPN-Infrastruktur auf Mobilfunkbasis
Der Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW), Mauerstr. 51, D 40476 Düsseldorf, schreibt den Abschluss eines Systemvertrages zur Beschaf-fung von Hardware-Komponenten sowie deren jeweiliges Zubehör, Software, Hosting, Dienstleistungen, Wartung und Support aus.
Die Leistung beinhaltet das Projekt "Systemvertrag über Hardware-Komponenten, Software, Hosting, Dienstleistung und Wartung/Support für die Bereitstellung einer dezentralen VPN-Infrastruktur auf Mobil-funkbasis"
Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW Mauerstraße 51 40476 Düsseldorf
Der Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW), Mauerstr. 51, D 40476 Düsseldorf, schreibt den Abschluss eines Systemvertrages zur Beschaf-fung von Hardware-Komponenten sowie deren jeweiliges Zubehör, Software, Hosting, Dienstleistungen, Wartung und Support aus.
Die Leistung beinhaltet das Projekt "Systemvertrag über Hardware-Komponenten, Software, Hosting, Dienstleistung und Wartung/Support für die Bereitstellung einer dezentralen VPN-Infrastruktur auf Mobil-funkbasis"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRDS7Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gemäß §160 Abs.3 nr.4 GBB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.