Rahmenvertrag zur Unterstützung der BZgA im Bereich IT (Schwerpunkt Webentwicklung) Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_2020_23

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bzga.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag zur Unterstützung der BZgA im Bereich IT (Schwerpunkt Webentwicklung)

Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_2020_23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag zur Unterstützung der BZgA im Bereich IT (Schwerpunkt Webentwicklung)

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Es handelt sich um einen EVB-IT Erstellungsvertrag für die technische Konzeption, Umsetzung, Betreuung, Weiterentwicklung und Konsolidierung von Webanwendungen mit rahmenvertraglichen Vorgaben für Zusatzleistungen:

Mit Zuschlagserteilung wurde der Auftragnehmer mit der Pflege und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.bzga.de sowie der Neuentwicklung, Pflege und Weiterentwicklung des BZgA-Bestellsystems beauftragt (sog. Basisleistungen). Im Rahmen dessen gehört es zu seinen Aufgaben, für eine abgesicherte und einwandfreie Funktionalität des Webportals www.bzga.de zu sorgen sowie ein Konzept für die Neuentwicklung des existierenden BZgA-Bestellsystems zu entwickeln, umzusetzen und dessen Funktionalität über die gesamte Vertragslaufzeit zu gewährleisten.

Darüber hinaus enthält der Vertrag rahmenvertragliche Regelungen für sog. Zusatzleistungen in den Bereichen "Unterstützung der BZgA-Webadministration", „Neu- und Weiterentwicklung sowie Pflege von TYPO3-Extensions" und „Konsolidierung der bei der BZgA eingesetzten Systeme und Technologien". Benötigte Leistungen in diesen Bereichen werden im Bedarfsfall durch die Auftraggeberin abgerufen und beauftragt. Ein Anspruch auf Abruf von Zusatzleistungen durch die Auftraggeberin zugunsten des Auftragnehmers besteht nicht.

In den Bereichen der Pflege und Weiterentwicklung der Seite www.bzga.de sowie der Unterstützung Webadministration hat die Auftraggeberin zudem die Möglichkeit, gegenüber dem Auftragnehmer den Krisenmodus auszurufen. Im Falle einer Aktivierung des Krisenmodus ist der Auftragnehmer verpflichtet, anstehende Aufgaben auch außerhalb der Regel-Servicezeiten unverzüglich zu erledigen.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 24
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Die Auftraggeberin hat die Option, diese Dauer mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zweimalig um weitere 12 Monate zu verlängern. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin; der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme dieses Rechts durch die Auftraggeberin.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 204-496845

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: BZgA_2020_23
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag zur Unterstützung der BZgA im Bereich IT (Schwerpunkt Webentwicklung)

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
06/10/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1 420 420.78 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen Dienstleister mit der technischen Konzeption, Umsetzung, Betreuung, Weiterentwicklung und Konsolidierung von Webanwendungen beauftragt.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 08/05/2023
Ende: 05/10/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 420 420.78 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Aufgrund veränderter Bedingungen sind zusätzliche Aufwände erforderlich geworden, die eine Aufstockung der Rahmenvereinbarung notwendig machen. Das betrifft folgende Leistungsbereiche:

- Integration der Kommunikationssoftware-Funktionalitäten in die Beratungs-Extension

Die bisher als isolierte Einheit betriebene Anwendung der Kommunikationssoftware, die sichere und komfortable Chat- und E-Mail-Beratung samt Verschlüsselung der sensiblen Beratungsinhalte nebst weiteren Funktionalitäten bietet, muss aufgrund veralteter Software-Bestandteile auslaufen.

Zuvor wurden bereits eine Vertragserweiterung nach § 132 Abs. 3 GWB um 98.000,00 EUR netto (somit auf 6,9%) und eine Vertragserweiterung nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB um 709.360,00 EUR netto durchgeführt.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Es sind Dienstleistungen erforderlich geworden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen. Um die Finalisierung der o.g. Entwicklungsaufgaben für den Wettbewerb zu öffnen und damit einem dritten Dienstleister eine Beauftragung zu ermöglichen, wäre eine umfassende Neuausrichtung des Hostings und der Entwicklungssysteme notwendig. Um zwei Entwicklern eine parallele Arbeit an den Systemen, unter Wahrung von Versionierung, Nachverfolgbarkeit und damit klarer Verantwortlichkeit bei Mängeln, zu gewährleisten wären komplexe Funktionalitäten wie Spiegelung der Code-Dateien, Synchronisierung des Webspaces, Protokollierung etc. notwendig, die in der Webentwicklung nicht verfügbar sind.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 2 227 780.78 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 2 362 380.78 EUR

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