Rahmenvertrag zur Unterstützung der BZgA im Bereich IT (Schwerpunkt Webentwicklung) Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_2020_23
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Unterstützung der BZgA im Bereich IT (Schwerpunkt Webentwicklung)
Rahmenvertrag zur Unterstützung der BZgA im Bereich IT (Schwerpunkt Webentwicklung)
Es handelt sich um einen EVB-IT Erstellungsvertrag für die technische Konzeption, Umsetzung, Betreuung, Weiterentwicklung und Konsolidierung von Webanwendungen mit rahmenvertraglichen Vorgaben für Zusatzleistungen:
Mit Zuschlagserteilung wurde der Auftragnehmer mit der Pflege und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.bzga.de sowie der Neuentwicklung, Pflege und Weiterentwicklung des BZgA-Bestellsystems beauftragt (sog. Basisleistungen). Im Rahmen dessen gehört es zu seinen Aufgaben, für eine abgesicherte und einwandfreie Funktionalität des Webportals www.bzga.de zu sorgen sowie ein Konzept für die Neuentwicklung des existierenden BZgA-Bestellsystems zu entwickeln, umzusetzen und dessen Funktionalität über die gesamte Vertragslaufzeit zu gewährleisten.
Darüber hinaus enthält der Vertrag rahmenvertragliche Regelungen für sog. Zusatzleistungen in den Bereichen "Unterstützung der BZgA-Webadministration", „Neu- und Weiterentwicklung sowie Pflege von TYPO3-Extensions" und „Konsolidierung der bei der BZgA eingesetzten Systeme und Technologien". Benötigte Leistungen in diesen Bereichen werden im Bedarfsfall durch die Auftraggeberin abgerufen und beauftragt. Ein Anspruch auf Abruf von Zusatzleistungen durch die Auftraggeberin zugunsten des Auftragnehmers besteht nicht.
In den Bereichen der Pflege und Weiterentwicklung der Seite www.bzga.de sowie der Unterstützung Webadministration hat die Auftraggeberin zudem die Möglichkeit, gegenüber dem Auftragnehmer den Krisenmodus auszurufen. Im Falle einer Aktivierung des Krisenmodus ist der Auftragnehmer verpflichtet, anstehende Aufgaben auch außerhalb der Regel-Servicezeiten unverzüglich zu erledigen.
Die Auftraggeberin hat die Option, diese Dauer mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zweimalig um weitere 12 Monate zu verlängern. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin; der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme dieses Rechts durch die Auftraggeberin.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvertrag zur Unterstützung der BZgA im Bereich IT (Schwerpunkt Webentwicklung)
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen Dienstleister mit der technischen Konzeption, Umsetzung, Betreuung, Weiterentwicklung und Konsolidierung von Webanwendungen beauftragt.
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Aufgrund veränderter Bedingungen sind zusätzliche Aufwände erforderlich geworden, die eine Aufstockung der Rahmenvereinbarung notwendig machen. Das betrifft folgende Leistungsbereiche:
- Integration der Kommunikationssoftware-Funktionalitäten in die Beratungs-Extension
Die bisher als isolierte Einheit betriebene Anwendung der Kommunikationssoftware, die sichere und komfortable Chat- und E-Mail-Beratung samt Verschlüsselung der sensiblen Beratungsinhalte nebst weiteren Funktionalitäten bietet, muss aufgrund veralteter Software-Bestandteile auslaufen.
Zuvor wurden bereits eine Vertragserweiterung nach § 132 Abs. 3 GWB um 98.000,00 EUR netto (somit auf 6,9%) und eine Vertragserweiterung nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB um 709.360,00 EUR netto durchgeführt.
Es sind Dienstleistungen erforderlich geworden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen. Um die Finalisierung der o.g. Entwicklungsaufgaben für den Wettbewerb zu öffnen und damit einem dritten Dienstleister eine Beauftragung zu ermöglichen, wäre eine umfassende Neuausrichtung des Hostings und der Entwicklungssysteme notwendig. Um zwei Entwicklern eine parallele Arbeit an den Systemen, unter Wahrung von Versionierung, Nachverfolgbarkeit und damit klarer Verantwortlichkeit bei Mängeln, zu gewährleisten wären komplexe Funktionalitäten wie Spiegelung der Code-Dateien, Synchronisierung des Webspaces, Protokollierung etc. notwendig, die in der Webentwicklung nicht verfügbar sind.