Teilnahmewettbewerb Elektrotechnische Ausrüstung für die Erweiterung des Wasserwerkes Hornheide Referenznummer der Bekanntmachung: KG-EI/363-17052023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtnetze-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtnetze-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilnahmewettbewerb Elektrotechnische Ausrüstung für die Erweiterung des Wasserwerkes Hornheide
Lieferung und Montage der elektrotechnischen Ausrüstung im Rahmen der Erweiterung des Wasserwerkes Hornheide
Wasserwerk Hornheide Dorbaumstraße 180 48157 Münster
Der Auftrag umfasst die Fertigung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der elektrotechnischen Ausrüstung des neugebauten Wasserwerksgebäudes sowie die Spülwasseraufbereitung des Wasserwerks Hornheide, optional anschließender Wartung.
Die Lieferung umfasst:
- Zwei Transformatoren 1600 kVA (ggfls. bauseitige Beistellung)
- Eine Mittelspannungshauptverteilung
- fest installierte Netzersatzanlage 1250kVA mit Tankanlage (10.000 l) und Lüftungseinrichtungen
- Niederspannungshaupt- und unterverteilung(en)
- Elektrotechnische Ausrüstung (Messtechnik gehört nicht zum Lieferumfang, jedoch Verkabelung, Anschlüsse etc.) inkl. Kabelwegeausbau für
o drei Ultrafiltrationsblöcke (hälftig spülbar) mit je einer Aufbereitungskapazität von Q=500 m³/h, sowie je Straße 1 automatisch rückspülbarer Vorfilter und Verweilzeitbehälter
o drei Umkehrosmoseblöcke mit je einer Aufbereitungskapazität von Q= 136 bis 176 m³/h Permeat, sowie je Straße:1 einstufige Vorfiltration (Einwegfilter mit Feinheit ca. 5 µm absolut)
o Verschiedene Lager-/ Dosieranlagen
o zwei Absetzbecken und ein Schlammeindicker
o Diverse Pumpwerke (u.a. Feedpumpen UO, Spülwasserpumpen UF, Klarwasserpumpen, Entleerungspumpen, Schlammpumpen und
Entwässerungspumpen)
o haustechnische Installationen
o äußerer und innerer Blitzschutz
- Automatisierungseinrichtungen mit dezentralen Peripherien
- Zwei Serverschränke mit redundanten Leitsystemservern (Aufstellung an unterschiedlichen Standorten)
- Leitsystemsoftware und Automatisierungssoftware
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
s. Bewerberformular
Vertragserfüllungsbürgschaft, Anzahlungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft.
Diese sind für den Auftraggeber kostenlos als unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaften unter Verzicht auf die Einreden der §§ 770 und 771 BGB einzureichen. Die Bürgschaften sind nach deutschem Recht von einem in der EU zugelassenen Kreditinstitut oder einer Versicherung zu stellen.
- deutsches Recht
- Vertragssprache: deutsch
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRJLDGW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".