Reinigungsdienstleistungen in Senioren- und Behinderteneinrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: EU- H 12/ 1/ 1/ 23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50735
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sbk-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen in Senioren- und Behinderteneinrichtungen
Durchführung der Reinigungsdienstleistungen in den von den SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH betriebenen Senioren- und Behinderteneinrichtungen an den Standorten Köln- Mülheim (Städt. Senioren- und Behindertenzentrum Köln- Mülheim), Köln- Riehl (Städt. Senioren- und Behindertenzentrum Köln- Riehl einschl. Außenwohngruppe Hamborner Str.) und Köln- Longerich (Städt. Behindertenzentrum Dr. Dormagen Guffanti Köln- Longerich)
Reinigungsdienstleistungen in Senioreneinrichtungen
SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH Boltensternstraße 16 50735 Köln
Durchführung der Unterhaltsreinigung und einmal jährliche Grundreinigung im Städt. Senioren- und Behindertenzentrum Köln- Mülheim, Haus 1 mit einer Gesamtfläche von 4.084,90 m². Durchschnittlich zu reinigende tägliche Gesamtfläche 1.713,02 m².
Dieser Vertrag tritt am 01.10.2023 in Kraft und wird zunächst befristet bis zum 31.03.2024 abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate (bis zum 30.09.2024), wenn nicht mindestens einen Monat vor Ablauf der Vertragszeit eine der Parteien der Verlängerung widerspricht. Nach dem 30.09.2024 verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragszeit eine der Parteien der Verlängerung widerspricht.
Reinigungsdienstleistungen in Senioreneinrichtungen
SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH Boltensternstraße 16 50735 Köln
Durchführung der zweimal jährlichen Fenster- und Rahmenreinigung einschl. Insektenschutzgitter und alle zwei Jahre durchzuführenden Reinigung der Außenjalousien im Städt. Senioren- und Behindertenzentrum Köln- Riehl (einschl. Außenwohngruppe Hamborner Str.) mit einer Gesamtfläche von 13.755,80 m² Glas- und Rahmenfläche, 91,72 m² Kunststoffverblendung/ Vordach, 978,59 m² Sprossenfenster einschl. Rahmen, 73,57 m² Ornamentfenster einschl. Rahmen, 70 Insektenschutzgitter und 6.646,86 m² Außenjalousien und im Städt. Behindertenzentrum Dr. Dormagen Guffanti Köln- Longerich mit einer Gesamtfläche von 142,40 m² Glas- und Rahmenfläche und 569,60 m² Sprossenfenster einschl. Rahmen.
Dieser Vertrag tritt am 01.10.2023 in Kraft und wird zunächst bis zum 31.03.2024 befristet abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate (bis zum 30.09.2024), wenn nicht mindestens einen Monat vor Ablauf der Vertragszeit eine der Parteien der Verlängerung widerspricht. Nach dem 30.09.2024 verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragszeit eine der Parteien der Verlängerung widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jedes Los eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens pro Jahr und über den Umsatz mit den Dienstleistungen, die in den einzelnen Losen Gegenstand dieser Ausschreibung sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Referenzliste über die wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Gemäß dem Leistungsverzeichnis für Los 1 sind mit der Unterhaltsreinigung auch desinfizierende Reinigungen und Grundreinigungsarbeiten durchzuführen. Vergleichbare Leistungen sind somit Leistungen, die die Unterhaltsreinigung, desinfizierende Reinigungsarbeiten und Grundreinigungsarbeiten in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen, in denen Menschen leben und wohnen, beinhalten.
Gemäß den Leistungsverzeichnissen für Los 2 sind mit der Fensterreinigung auch Reinigungen von Insektenschutzgittern und Außenjalousien durchzuführen. Vergleichbare Leistungen sind somit Leistungen, die nicht nur die Fensterreinigung, sondern auch Reinigungen von Insektenschutzgittern und Reinigungen von Außenjalousien in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen, in denen Menschen leben und wohnen, beinhalten.
Die Listen müssen den jeweils erbrachten Leistungsgegenstand, den Rechnungswert, den Leistungszeitraum sowie den Auftraggeber mit Ansprechperson und Telefonnummer beinhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Nachweis zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 ff. GWB sowie der Nachweis zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Verordnung (EU) 2022/576 des Rates der europäischen Union (Russland- Sanktionspaket) werden durch zwei den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärungen geführt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zum Verfahren können ausschließlich über den Vergabemarktplatz der Stadt Köln bis zum 07.06.2023, 15:00 Uhr gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYHY0MQ
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Erreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.